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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Fachbereichsleitung (m/w/d) des Fachbereichs „SDN RP / Auswerteinfrastruktur“ im Dezernat 621, „Digitale Spuren“ (Kennziffer: LKA/TB_2026/22)

  • Amtsleiter/in
  • Vollzeit oder Teilzeit
  • Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Mainz, Rheinland-Pfalz
  • Vor 3 Tagen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Stellenangebotsart

  • Im Beruf
  • Arbeitgeber/Dienstherr
  • Land Rheinland-Pfalz
  • Einsatzdienststelle
  • Mainz
  • Arbeitsort
  • Mainz
  • Beginn der Tätigkeit
  • Zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Offene Stellen

1

Arbeitszeit

Vollzeit / Teilzeit

Stellenbeschreibung

Das Hauptaufgabengebiet der digitalen Forensik im Dezernat 621, als Teil der Abteilung 6, ist das technische Sichern, Aufbereiten und Bereitstellen digitaler Spuren. Die Bandbreite der zu sichernden IT-Beweismittel erstreckt sich dabei von Computern, Servern und Netzwerken bis hin zu Mobiltelefonen, Tablets und „Embedded Systems“ – zum Beispiel im Bereich Automotive IT.

Das landesweite Spezialdatennetz SDN RP dient als Infrastruktur und Plattform für Software und Dienste für die oben genannten Zwecke und stellt somit das Rückgrat für die digitalforensische Polizeiarbeit dar. Du übernimmst die Fachbereichsleitung und die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb des Spezialdatennetzes. Dabei hilft dir das Administratoren- und Entwicklerteam, das du fachlich führst. Du nimmst somit eine verantwortungsvolle Rolle ein, in der du, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Mitarbeitenden aus den unterschiedlichsten Bereichen, einen entscheidenden Beitrag zur Verbrechensbekämpfung und -prävention leistest und das Spezialdatennetz RP zukunftsfähig gestaltest. Das Dezernat bietet Dir damit ein gut vernetztes, vielseitiges und spannendes Tätigkeitsfeld mit entsprechenden Fortbildungsmöglichkeiten.

Deine Aufgaben

  • Fachliche Verantwortung und Koordination des Fachbereiches „SDN RP / Auswerteinfrastruktur“.
  • Mitwirkung an der strategischen und organisatorischen Entwicklung des Fachbereiches.
  • Mitwirkung in landes- und bundesweiten Gremien und Projekten mit Bezug zum Aufgabenbereich.
  • Unterstützung der Dezernatsleitung bei Haushaltsplanungen und -umsetzungen im Verantwortungsbereich.
  • Beobachtung der Aufgabenentwicklung im Fachbereich und Mitwirkung an strategischen Prozessen, Koordination und Festsetzung der Arbeitsschwerpunkte mit der Dezernatsleitung.
  • Fachliche Beratung der Dezernatsleitung in den Fachthemen des Fachbereichs.
  • Überwachung und Koordination sowie der Umsetzungskontrolle der Aufgabenzuteilung.

Bildungsabschluss

Qualifikation: Du hast ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / Diplom) – vorzugsweise in der Fachrichtung Informatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung

oder

eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung.

Anforderungen

Fachkenntnisse: Du verfügst über detaillierte Erfahrungen in einem IT-Umfeld. Dazu gehören tiefgehende Kenntnisse in den Bereichen Cloud- und RZ-Infrastruktur, Speichertechnologien sowie Netzwerktechnologien -topologien und -protokollen. Idealerweise sind dir Teildisziplinen wie z. B. Containerisierung, Virtualisierung und Linux- sowie die klassische Windows-Welt ebenfalls vertraut.

Denkweise: Du hast Lust mit deiner hohen Auffassungsgabe, deinem analytischen Denken und deinem Einfallsreichtum die Polizei RLP in einem enorm wichtigen Bereich zu unterstützen und auch in komplexen und herausfordernden Situationen verantwortungsbewusst zu handeln.

Kommunikationsfähigkeit: Du kommunizierst deine Ideen mündlich und schriftlich klar, transparent und respektvoll - ob in Gesprächen, Präsentationen oder Berichten. Neben einer sehr guten Ausdrucksweise in der deutschen Sprache bringst du auch die für diese Stelle erforderlichen Englischkenntnisse mit.

Die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Aufgaben erfordert das Durchlaufen und den erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG). Die weiteren Ausführungen unter der Rubrik „Wichtige Informationen“ sind zwingend zu beachten.

Die Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.

Aufgrund der teilweise anspruchsvollen und kostenintensiven Fortbildungsmaß-nahmen wird eine mittelfristige Dienstverrichtung im Landeskriminalamt (mindestens 5 Jahre) angestrebt.

Sonstiges

Wünschenswert

Erste Erfahrung in der fachlichen Führung eines Teams.

Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Projektmanagement wie bspw. Kanban und Scrum.

Begriffe wie ITIL und Servicemanagement sind dir vertraut.

Erfahrungen mit der Arbeitsweise von Behörden, speziell in der Polizei Rheinland-Pfalz.

Wer sind wir? Was tun wir? – das LKA stellt sich kurz vor

Wir sind in Rheinland-Pfalz die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung. Die Internationalisierung der Kriminalität stellt die Polizei vor die Aufgabe, Bürger und Gesellschaft nicht nur vor örtlichen Kriminalitätsphänomenen zu schützen, sondern sich auch auf Entwicklungen auszurichten, die an Landes- oder Staatsgrenzen nicht Halt machen. Dies merfordert Expertenwissen, das wir mit Dir erweitern und den örtlichen Polizeibehörden zur Verfügung stellen wollen.

Das bieten wir

Gestaltungsspielraum: Du hast den Freiraum, deine Ideen aktiv einzubringen und aktuelle sowie künftige Projekte mitzugestalten.

Flexibilität: Wir unterstützen dich in der flexiblen Gestaltung deiner Arbeitszeit, einschließlich Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen und nach einer Einarbeitungszeit von mindestens 6 Monaten am Dienstort Mainz. Für deine Präsenztage stehen Angebote wie das Job-Ticket oder das Job-Rad zur Verfügung.

Familienfreundlichkeit: Wir setzten uns für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten ein. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet. Entsprechende Bewerbungen werden, im Hinblick auf die stellenspezifischen Anforderungen, geprüft.

Tarifliche Vergütung / Eingruppierung: Die arbeitsvertraglichen Bedingungen und das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung ist von den individuellen Bildungsabschlüssen abhängig und daher bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TV-L möglich. Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis – zunächst auf Probe oder Lebenszeit – in Besoldungsgruppe A 10, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind, auch unmittelbar in Besoldungsgruppe A 11 vorgesehen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt!

Wir freuen uns auf die Übersendung Deiner Bewerbungsunterlagen, insbesondere Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse, Arbeitszeugnisse sowie ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Rubrik „Wichtige Informationen“) per E-Mail (vorzugsweise in einer PDF-Datei, max. 5 MB) an DeinJobimLKA(at)polizei.rlp.de

Wichtige Informationen

Die sicherheitsmäßige Eignung stellt ein konstitutives Merkmal des Anforderungsprofils dar. Bewerberinnen und Bewerber können daher bereits während des laufenden Auswahlverfahrens wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, sofern die erforderliche Mitwirkung (insbesondere die Abgabe der vollständigen Sicherheitserklärung) verweigert oder verzögert wird oder sich bereits im Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko bzw. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue oder persönlichen Zuverlässigkeit ergeben.

Im Interesse einer zeitnahen Aufgabenwahrnehmung kann die Besetzung der Stelle bereits vor dem formellen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Rahmen einer vorläufigen Aufgabenübertragung erfolgen. Eine Einstellung bzw. Übertragung des Dienstpostens steht daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung ohne Feststellung eines Sicherheitsrisikos (§ 7 LSÜG i. V. m. § 17 LSÜG).

Bei Tarifbeschäftigten wird das Arbeitsverhältnis unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass kein Sicherheitsrisiko festgestellt wird, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht; bei Feststellung eines Sicherheitsrisikos endet das Arbeitsverhältnis. Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt die Zuweisung des Dienstpostens vorläufig; die Feststellung eines Sicherheitsrisikos schließt die Feststellung der Bewährung sowie die dauerhafte Übertragung des Dienstpostens aus.

Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Du die Gewähr dafür bietest, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Dir mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ vom 7. Juli 2025, die zugehörige „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ sowie die „Liste extremistischer Organisationen“ mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.

Diese Dokumente findest Du zu Informationszwecken bereits auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter „Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter“ mit der Bezeichnung „Erklärung zur Verfassungstreue“.

Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Deines Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmst Du – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Deiner Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG

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