Stellenbeschreibung
Kurzinfo
- Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- befristet (Elternzeitvertretung)
Einstellung zum
01.11.2026
Voraussetzung
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
Einsatzort
- 33034 Brakel
- Die Stadt Brakel sucht Sie!!!
- Die Stadt Brakel sucht zum 01. November 2026 einen
Erzieher (m/w/d) in Teilzeit
Hierbei handelt es sich um eine als Elternzeitvertretung befristete Stelle in Teilzeit mit 30 Wochenstunden für die Kindertageseinrichtung Frohnhausen.
Zum Aufgabenspektrum des Arbeitsplatzes gehören insbesondere
Kinderbetreuung
Tagesgestaltung für die Kinder nach anerkannten pädagogischen Aspekten
Erkennen und Fördern von Talenten
- Gespräche mit Eltern führen
- Projekte planen und durchführen
- Kreative Angebote erarbeiten und begleiten
Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
Freude bei der Arbeit mit Kindern
Freude daran, nachhaltig die Entwicklung der Kinder zu fördern
hohe soziale Kompetenz
- teamorientiertes Arbeiten
- Flexibilität
Ihre Chancen und was wir Ihnen bieten
- Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit hoher Eigenverantwortung
- Vielfältige fachliche und persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Eine leistungsrechte Vergütung, abhängig von Ihrer Qualifikation, nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe S8a TV SuE
Eine attraktive betriebliche Altersversorgung bei der kvw
Eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und Leistungsentgelt
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie uns keine Bewerbungen per Post oder E-Mail zu, sondern nutzen Sie ausschließlich das Bewerberportal der Stadt Brakel.
Der Bewerbungsschluss ist am Sonntag, 11.10.2026.
Der Stadtverwaltung Brakel ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. In unterrepräsentierten Bereichen sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines/einer Bewerbers/Bewerberin liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Auf einen Blick
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