Stellenbeschreibung
Lehrer-in-MV.de
- Informationen zur Schule
- Schulname Regionale Schule 'Am Stadtpark' Brüel
Schulleitung Völzow, Sylke (komm.)
- Adresse Vogelstangenberg 6
- 19412 Brüel
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kontakt 038483/293030
Schulamt Staatliches Schulamt Schwerin
Der Schulamtsleiter
Herr Gatz
- Postfach 11 09 51
- 19009 Schwerin
- Bewerbungen-Schulleiter@schulamt-sn.bm.mv-
regierung.de
- Telefon: 0385 588 781 61
- Fax: 0385 588 781 95
Stellenbeschreibung
Stellvertr. Schulleiter/in an einer Regionalen Schule in Brüel
Stellennummer
04_75436035_3278
Schulart
- Erforderliche Qualifikation
- Dauer der Anstellung
Regionale Schule
Lehramt an Realschulen, Regionalen Schulen bzw. Haupt- und Realschulen
Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt an Gymnasien
unbefristet
- Arbeitsumfang Vollzeit Entgelt/Besoldung E 13 / A 13 Arbeitsbeginn ab sofort Bewerbung bis 02.10.2026
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Persönliche Voraussetzungen
- ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, Flexibilität,
- Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement
strukturierte und selbständige Arbeitsweise
sichere, fundierte PC-Anwendungskenntnisse (Outlook, Word, Excel, Powerpoint)
Aufgabenbeschreibung
Mitverantwortung für die pädagogische Arbeit und die Verwaltung der Schule entsprechend
den Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Planung und Verwaltung des Lehrkräfteeinsatzes und des Unterrichts an der Schule
- Bearbeitung von Arbeitsschwerpunkten in enger Zusammenarbeit im Schulleitungsteam
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir im Bewerbungsbogen, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Sofern Sie Ihre postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, müssen Sie dies der Schule mittteilen und einen ausreichend frankierten Briefumschlag zur Verfügung stellen.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
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Auf einen Blick
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