
Alle Zulagen und Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst — von Schichtzulage bis Rufbereitschaft.
Wechselschichtzulage
Ständiger Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht
§ 8 TVöD
105 € / MonatSchichtzulage
Ständige Schichtarbeit (ohne Nachtschicht)
§ 8 TVöD
40 € / MonatNachtarbeitszuschlag
Arbeit zwischen 21:00 und 6:00 Uhr
§ 8 TVöD
20% des StundenentgeltsSonntagszuschlag
Arbeit an Sonntagen
§ 8 TVöD
25% des StundenentgeltsFeiertagszuschlag
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (ohne Freizeitausgleich)
§ 8 TVöD
135% des StundenentgeltsÜberstundenzuschlag
Angeordnete Überstunden (E1-E9)
§ 8 TVöD
30% des StundenentgeltsRufbereitschaft
Angeordnete Rufbereitschaft
§ 8 TVöD
12,5% des Stundenentgelts (pro Stunde)Erschwerniszuschlag
Besonders belastende Arbeiten (z.B. Kanalarbeit, Gefahrstoffe)
§ 19 TVöD
5-15% je nach TätigkeitSuE-Zulage (Erziehungsdienst)
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
TVöD-SuE
130 € / MonatSind TVöD-Zulagen steuerfrei?
Nachtarbeitszuschläge sind bis 25% steuerfrei (für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr). Sonntagszuschläge sind bis 50% steuerfrei, Feiertagszuschläge bis 125%. Die Steuerfreiheit gilt allerdings nur bis zu einem Grundlohn von 50 €/Stunde. Bei den meisten TVöD-Beschäftigten greift die Steuerbefreiung vollständig.
Rechenbeispiel: Nachtschicht E8, Stufe 3
Stundenentgelt: 3.678 € / 167h = 22,02 €
Nachtarbeitszuschlag (20%): 4,40 €/Stunde
8h Nachtschicht Zuschlag: 35,22 € (steuerfrei!)
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