Stellenbeschreibung
Hybrid 06366 Köthen (Anhalt)
Entgelt: TVöD-VKA E 9a
Vollzeit Befristet Wochenarbeitszeit: 39 h
Besetzung zum: schnellstmöglich Bewerbungsfrist: 11.10.2026
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
- Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich die Stelle
- befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte
- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der eingereichten Anträge gemäß § 85 und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und Folgeanträge) einschließlich der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG
- Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung fehlender Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5 SGB VIII)
Führung von Beratungsgesprächen
- Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X
- Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII
- Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB VIII
- Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu § 82 SGB XII
- Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII
- Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII
- Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII (Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)
Feststellung der zumutbaren Belastung
- Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils geltenden Satzungen der Gemeinden
- Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im Aufgabenbereich unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften
- Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens- und Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8 Stunden oder 10 Stunden Betreuung usw.
- Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4
- Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung §§ 44 ff. SGB X)
- Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet im Prosoz 14plus
- monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge an die Träger der Kindereinrichtungen
- Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit, Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen Arbeitsbereich
- Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)
Zuarbeiten zur Haushaltsplanung
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.
Anforderungsprofil
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Abschluss des Beschäftigungslehrgangs B I oder
- abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/-r; Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen; Rechtsanwaltsfachangestellte/r; Justizfachangestellte/r oder Notarfachangestellte/r oder
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit
wünschenswert
Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit
- Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW
- Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9a TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet.
Wir bieten Ihnen
eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
ein betriebliches Gesundheitsmanagement
flexible Arbeitszeitregelung
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
eine umfassende Einarbeitung
- Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
- Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Bitte bewerben Sie sich bis zum 11.10.2026 über unser Bewerberportal.
- Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de .
Hinweis
- Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
- Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
G r a b n e r
- Landrat
- Kontakt
Ansprechperson: Herr Grimm
Telefon: +49 3496 601600
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