Stellenbeschreibung
Aufgaben
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familien- und wohnortnahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Hinter diesem Betreuungsangebot stehen qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die maximal fünf Kinder, vorrangig in ihrem eigenen Haushalt, betreuen. Durch diese Betreuungsform können Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen machen, welches soziales Lernen und eine individuelle Förderung ermöglicht. Durch flexible Betreuungszeiten können Eltern Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren.
Aufgaben des Landkreises
- Im Bereich Kindertagespflege sind derzeit zwei pädagogische Mitarbeitende und eine Verwaltungsfachkraft beschäftigt. Zu den Schwerpunkten unserer Arbeit gehören:
- Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Individuelle Vermittlung von Kindertagespflegestellen
Gewinnen von neuen Kindertagespflegepersonen
Feststellen der Eignung und fortlaufende Überprüfung
- Organisieren und durchführen der Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts
- Organisieren von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen
Fachliches Begleiten der Kindertagespflegepersonen
Sicherstellen der Finanzierung
- Sie möchten Kindertagespflegeperson werden und folgende Aussagen treffen auf Sie zu?
- Für Sie steht die wertschätzende, liebevolle und altersentsprechende Förderung, Begleitung und Betreuung der Kinder an erster Stelle.
- Sie sind gesundheitlich belastbar und besitzen eine lebensbejahende Grundeinstellung.
- Ihre Räumlichkeiten sind kindgerecht und ermöglichen Spiel und Bewegung, aber auch Rückzug und Ruhe.
- Sie sind älter als 21 Jahre, haben einen anerkannten Schulabschluss und beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
- Sie sind bereit, die entsprechende Qualifizierung zu absolvieren und sich mit den fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit und ihren pädagogischen Anforderungen auseinander zu setzen.
- Sie können sich vorstellen mindestens zwei Jahre nach Abschluss der Qualifizierung tätig zu sein.
Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen
- Information, Beratung und fachliche Begleitung in allen Fragen zur Kindertagespflege
- Kostenfreie Qualifizierung der angehenden Kindertagespflegepersonen und Fortbildungsangebote
- Erteilen der Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII
- Zahlen eines verlässlichen Tagespflegegeldes für Ihre Betreuungsleistung auf der Grundlage unserer Satzung
Zuschüsse für ihre Altersvorsorge und Sozialversicherungen
Unterlagen
Auf einen Blick
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