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Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Euskirchen e.V.

Berufsfeld Kindertagespflegeperson

  • Vollzeit
  • Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime)
  • Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
  • Vor 19 Wochen veröffentlicht

Stellenbeschreibung

Ihr Weg in einen erfüllenden Beruf mit Kindern

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Werden Sie Kindertagespflegeperson

Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder im familiären Rahmen. Sie sind eine wichtige Säule der Kinderbetreuung im Kreis Euskirchen. Möchten Sie in der Kindertagespflege arbeiten und haben Fragen dazu? Wir haben die Antworten!

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich eine Ausbildung?

Ja – Wer als Kindertagespflegeperson tätig sein möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Diese setzt eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) voraus.

Umfang: 300 Unterrichtseinheiten (UE)

• 160 UE tätigkeitsvorbereitend

• 140 UE tätigkeitsbegleitend

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils erfolgt die Beantragung der Pflegeerlaubnis beim Jugendamt. Dafür ist eine positive Eignungsfeststellung durch die zuständige Fachberatung beim Kinderschutzbund nötig. Anschließend können Sie mit der Tätigkeit starten und den zweiten Teil berufsbegleitend absolvieren.

💡 Gut zu wissen: Mit einer pädagogischen Ausbildung (z.B. Erzieher*in, Sozialpädagog*in) verkürzt sich die Qualifizierung auf 80 UE, bei Kinderpfleger*in auf 140 UE.

Ist das eine langfristige Tätigkeit?

Ja – Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Kitas können den enormen Bedarf an Betreuungsplätzen oftmals nicht abdecken oder werden den speziellen Bedürfnissen der Familien nicht gerecht.

Hier kommen Kindertagespflegepersonen ins Spiel, die nur wenige Kinder betreuen. Kindertagespflege ist daher eine bedeutende und langfristige Tätigkeit!

Bin ich selbstständig oder angestellt?

Beides ist möglich

  • Selbstständig: Wenn die Betreuung im eigenen Haushalt oder in externen Räumen erfolgt
  • Angestellt: Bei Betreuung im Haushalt der Familie oder bei einem Träger gemäß § 22 (6) KiBiz
  • Im Anstellungsverhältnis liegt die Dienstaufsicht beim Arbeitgeber, die Fachaufsicht beim Jugendamt.
  • Welchen Schulabschluss benötige ich?
  • Mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Wie alt muss beziehungsweise darf ich sein?
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eine definierte Altershöchstgrenze gibt es nicht. Eine gute körperliche und psychische Verfassung ist jedoch Voraussetzung – insbesondere für die Betreuung von Kleinkindern.
  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Formale Voraussetzungen

Volljährigkeit

Hauptschulabschluss

Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2)

Geregelter Aufenthaltsstatus

Physische und psychische Gesundheit sowie Belastbarkeit

Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Masern-Impfung oder Attest über ausreichenden Masernschutz (gemäß Masernschutzgesetz)

Keine Hinweise auf eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit

Persönliche Voraussetzungen

Freude an der Arbeit mit U3-Kindern und die Begleitung ihrer kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesse

Organisationstalent

  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Administrative Kompetenzen
  • Kommunikationsfreude

Kooperationsfähigkeit

  • Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten?
  • Ja – Es werden viele unterschiedliche Fortbildungen speziell für die Kindertagespflege angeboten. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, einen Zertifikatskurs für Inklusion zu besuchen.
  • Im Kreis Euskirchen werden für die Kindertagespflegepersonen zudem regelmäßig Arbeitskreise und kollegialer Austausch angeboten.

→ Zu unseren Fortbildungsangeboten

Bewerbungs- und Eignungsprozess

Interesse? So geht es weiter

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Beratung & Bewerbung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Eignungsprozess

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Qualifizierungsträger im Kreis Euskirchen

Zu Angeboten entsprechender Qualifizierungskurse informieren Sie sich bei unseren Kooperationspartnern:

Katholische Familienbildungsstätte Haus der Familie

  • Herz-Jesu-Vorplatz 5
  • 53879 Euskirchen
  • Telefon: 02251 / 957 11 - 20

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