Kurzantwort
TVöD und TV-L sind die zwei großen Tarifverträge im öffentlichen Dienst Deutschlands. Der TVöD gilt für Bund und Kommunen (rund 2,5 Mio. Beschäftigte), der TV-L für die 16 Bundesländer (rund 1 Mio. Beschäftigte) – mit Ausnahme von Hessen, das mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag hat. Die Gehaltsstrukturen sind ähnlich, unterscheiden sich aber in Eingruppierung, Sonderzahlungen und Erfahrungsstufen-Berechnung. In den meisten Entgeltgruppen liegt der TVöD nominal leicht über dem TV-L.
1. Worum geht es überhaupt? TV-L, TVöD und die deutsche Tariflandschaft
Wer im öffentlichen Dienst in Deutschland angestellt ist, arbeitet praktisch immer unter einem tarifvertraglichen Regelwerk – nicht unter einem reinen Individualarbeitsvertrag. Die zwei mit Abstand wichtigsten dieser Regelwerke sind der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Wer welchen Tarifvertrag bekommt, hängt nicht von Beruf oder Qualifikation ab, sondern ausschließlich vom Arbeitgeber.
Bis 2005 existierte mit dem BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ein einheitliches Regelwerk für Bund, Länder und Kommunen. Mit dem Inkrafttreten des TVöD im Oktober 2005 wurde dieses Modell aufgeteilt: Bund und Kommunen einigten sich auf den TVöD, die Länder verhandelten ein Jahr später separat den TV-L. Hessen scherte 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus und schloss seitdem den eigenständigen TV-H. Diese Aufspaltung ist bis heute die Hauptursache dafür, dass es im deutschen öffentlichen Dienst keine einheitliche Entgelttabelle gibt.
Konkret betroffen sind:
- TVöD-Bund: ca. 130.000 Beschäftigte bei Bundesministerien, Bundesbehörden, Bundeswehr-Verwaltung.
- TVöD-VKA (Kommunen): ca. 2,3 Mio. Beschäftigte bei Städten, Gemeinden, Landkreisen, Stadtwerken und kommunalen Eigenbetrieben.
- TV-L: ca. 1 Mio. Beschäftigte der 15 Bundesländer (ohne Hessen) – Hochschulen, Lehrkräfte, Finanzämter, Polizei-Tarifbeschäftigte, Justiz.
- TV-H: ca. 73.000 Beschäftigte des Landes Hessen.
In Summe arbeiten in Deutschland über 3,5 Millionen Menschen unter diesen vier eng verwandten Tarifwerken. Wer einen Wechsel zwischen den Bereichen plant, sollte die Unterschiede genau kennen – denn sie wirken sich auf Gehalt, Sonderzahlungen, Stufenaufstieg und Eingruppierung aus.
2. Wer fällt unter welchen Tarifvertrag?
Die Faustregel lautet: Der Arbeitgeber bestimmt den Tarifvertrag. Ein Lehrer ist Landesangestellter und fällt daher fast immer unter den TV-L (oder TV-H in Hessen). Eine Erzieherin in einer städtischen Kita ist kommunale Beschäftigte und fällt unter den TVöD-VKA. Ein Sachbearbeiter im Bundesministerium des Innern fällt unter den TVöD-Bund. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick:
| Arbeitgeber-Typ | Tarifvertrag | Typische Berufe |
|---|---|---|
| Bundesministerien, BMI, BMVg, etc. | TVöD-Bund | Sachbearbeiter, Referenten, IT-Admins |
| Bundesbehörden (Zoll, BAMF, BfDI) | TVöD-Bund | Verwaltung, technischer Dienst |
| Stadt-/Gemeindeverwaltungen | TVöD-VKA | Verwaltungsfachangestellte, Bauamt, Standesamt |
| Landratsämter / Kreisverwaltungen | TVöD-VKA | Sozialamt, Jugendamt, Ordnungsamt |
| Kommunale Kitas, Schulhorte | TVöD-SuE (Teil VKA) | Erzieher, Sozialpädagogen, Kita-Leitung |
| Stadtwerke, kommunale Versorger | TVöD-V (Teil VKA) | Techniker, Anlagenmechaniker, IT |
| Kommunale Krankenhäuser | TVöD-K (Teil VKA) | Pflegekräfte, Ärzte (TV-Ärzte), Verwaltung |
| Sparkassen (öffentlich-rechtlich) | TVöD-S (Teil VKA) | Kundenberater, Filialleitung |
| Landesministerien | TV-L | Referenten, Justiziare, Pressesprecher |
| Finanzämter | TV-L | Steueramtfrau/-mann, Sachbearbeitung |
| Universitäten, Hochschulen (staatlich) | TV-L | Wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltung, IT |
| Staatliche Schulen (Lehrkräfte angestellt) | TV-L | Lehrer (Angestellte, nicht Beamte) |
| Polizei-Tarifbeschäftigte (z.B. IT, Verwaltung) | TV-L | Tarifbeschäftigte im Polizeidienst |
| Land Hessen (alle Bereiche) | TV-H | Lehrer, Finanzamt, Hochschulen Hessen |
| Kirchliche Einrichtungen | AVR / KAVO / DVO (eigene Werke) | Diakonie, Caritas – nicht TVöD/TV-L |
| Bundesbeamte / Landesbeamte | Besoldungsgesetze (kein Tarifvertrag!) | Beamte – BBesG bzw. LBesG |
Wichtig: Beamte fallen nicht unter TVöD oder TV-L. Für sie gelten die Besoldungsgesetze (BBesG für Bundesbeamte, LBesG für Landesbeamte). Wer also als verbeamteter Lehrer arbeitet, hat eine ganz andere Bezahlstruktur als ein Lehrer, der angestellt im TV-L bleibt.
3. Die große Vergleichstabelle TV-L vs. TVöD
Die folgende Tabelle ist das Herzstück dieses Ratgebers. Sie stellt die wichtigsten Strukturmerkmale beider Tarifverträge gegenüber – Stand 2026, basierend auf den jeweils gültigen Tabellenwerten der TdL und der VKA.
| Aspekt | TVöD (Bund/VKA) | TV-L (Länder) |
|---|---|---|
| Gilt für | Bund, Kommunen, Stadtwerke, Sparkassen | 15 Bundesländer (ohne Hessen) |
| Beschäftigte gesamt | ca. 2,5 Mio. | ca. 1,0 Mio. |
| Entgeltgruppen | E1-E15 + Sondertabellen (S, P, K) | E1-E15 + Sonderregelung Lehrkräfte |
| Erfahrungsstufen | 6 Stufen | 6 Stufen |
| Jahressonderzahlung E1-E8 | 84,51% (West) | 95% |
| Jahressonderzahlung E9-E11 | 70,28-80% | 80% |
| Jahressonderzahlung E12-E13 | 51,78-70% | 50% |
| Jahressonderzahlung E14-E15 | 51,78% | 35% |
| Urlaub | 30 Tage | 30 Tage |
| Wochenarbeitszeit | 39 h (West) / 39 h (Ost, vereinheitlicht) | 39,2 h Vollzeit (Tarifgebiet West) |
| Stufenlaufzeit Stufe 1 → 2 | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Stufenlaufzeit Stufe 2 → 3 | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Stufenlaufzeit Stufe 3 → 4 | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Stufenlaufzeit Stufe 4 → 5 | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Stufenlaufzeit Stufe 5 → 6 | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Eingruppierung Pädagogen | TVöD-SuE (eigene S-Tabelle) | EG 13/14 für Lehrkräfte gesondert |
| Leistungsentgelt | Ja (bis 2% Jahresgehalt) | Nein (in den meisten Ländern) |
| Beispiel E9b Stufe 3 | ~3.900 € brutto/Monat | ~3.770 € brutto/Monat |
| Beispiel E13 Stufe 3 | ~5.230 € brutto/Monat | ~5.190 € brutto/Monat |
| Verhandlungspartner | BMI + VKA vs. ver.di / dbb | TdL vs. ver.di / dbb / GEW |
| Aktueller Tarifabschluss | Laufzeit bis 31.03.2026 (Folge in Verh.) | Abschluss 14.02.2026, gültig bis 31.01.2028 |
| Tarifsteigerung 2026 | Verhandlungen laufen | +2,8% ab 01.04.2026 |
Gehaltsangaben gerundet, Tarifgebiet West, Stand Mai 2026. Quelle: TdL-Entgelttabelle und TVöD-VKA-Tabelle.
4. Gehalt im Vergleich – konkrete Zahlen 2026
Der direkteste Vergleich erfolgt natürlich über das Bruttogehalt. Wir nehmen vier prototypische Entgeltgruppen und vergleichen Stufen 1, 3 und 6 zwischen TVöD-VKA und TV-L:
| Gruppe / Stufe | TVöD-VKA | TV-L | Differenz |
|---|---|---|---|
| E5 Stufe 1 | 2.929 € | 2.890 € | + 39 € |
| E5 Stufe 3 | 3.150 € | 3.080 € | + 70 € |
| E5 Stufe 6 | 3.605 € | 3.485 € | + 120 € |
| E8 Stufe 1 | 3.281 € | 3.220 € | + 61 € |
| E8 Stufe 3 | 3.605 € | 3.510 € | + 95 € |
| E8 Stufe 6 | 4.022 € | 3.925 € | + 97 € |
| E9b Stufe 1 | 3.567 € | 3.450 € | + 117 € |
| E9b Stufe 3 | 3.900 € | 3.770 € | + 130 € |
| E9b Stufe 6 | 4.672 € | 4.515 € | + 157 € |
| E11 Stufe 1 | 4.064 € | 3.985 € | + 79 € |
| E11 Stufe 3 | 4.484 € | 4.420 € | + 64 € |
| E11 Stufe 6 | 5.700 € | 5.612 € | + 88 € |
| E13 Stufe 1 | 4.629 € | 4.585 € | + 44 € |
| E13 Stufe 3 | 5.230 € | 5.190 € | + 40 € |
| E13 Stufe 6 | 6.635 € | 6.580 € | + 55 € |
| E15 Stufe 3 | 6.300 € | 6.220 € | + 80 € |
| E15 Stufe 6 | 7.748 € | 7.610 € | + 138 € |
Werte gerundet auf Euro, Tarifgebiet West, Stand 2026. Differenz = TVöD-VKA minus TV-L. Quelle: offizielle TVöD-VKA- und TV-L-Tabellen, eigene Aufbereitung.
Drei Muster werden sofort sichtbar:
- Der TVöD liegt in praktisch jeder Gruppe und Stufe leicht über dem TV-L. Der Abstand schwankt zwischen 40 € und 160 € pro Monat.
- Der Abstand wächst tendenziell mit der Stufe. In Endstufe 6 ist der TVöD-Vorteil größer als in Stufe 1 – das liegt an leicht abweichenden Steigerungssprüngen zwischen den Stufen.
- In hohen Akademiker-Gruppen (E13-E15) wird der nominale Abstand kleiner – dafür gewinnt der TVöD bei der Jahressonderzahlung dramatisch mehr (siehe Abschnitt 6).
Wer eine individuelle Berechnung mit aktuellen Steuern und Sozialabgaben braucht, nutzt unseren TVöD-Gehaltsrechner oder die vollständige TVöD-Entgelttabelle.
5. Stufenlaufzeiten und Erfahrungsstufen
Beide Tarifverträge kennen sechs Erfahrungsstufen pro Entgeltgruppe. Die Stufenlaufzeiten – also wie lange man in einer Stufe verbleibt, bevor man automatisch in die nächste aufsteigt – sind in TVöD und TV-L identisch: 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre für die Sprünge zwischen den Stufen. Wer also in Stufe 1 startet, ist nach 15 Jahren in Stufe 6.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht in den Laufzeiten, sondern in der Anerkennung von Vorerfahrung beim Berufseinstieg. Hier ist der TVöD-VKA in der Praxis flexibler: Kommunale Arbeitgeber rechnen einschlägige Berufserfahrung häufiger an als der Bund oder die Länder. Beim TV-L gilt zudem die Sonderregelung, dass eine Höhergruppierung nicht automatisch zu einer höheren Stufe in der neuen Gruppe führt – die sogenannte „stufenneutrale Höhergruppierung“. Wer von E9 in E10 aufsteigt, bekommt im TV-L nicht automatisch wieder Stufe 5, sondern wird so eingruppiert, dass das Gehalt zumindest gleich hoch oder leicht höher ist – nicht selten landet man wieder in Stufe 2 oder 3.
6. Jahressonderzahlung – wo TVöD klar gewinnt
Hier liegt der größte praxisrelevante Unterschied zwischen den beiden Tarifwerken. Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld“) wird jeweils mit dem Novembergehalt ausgezahlt und richtet sich nach Entgeltgruppe.
| Entgeltgruppe | TVöD-VKA | TV-L | Sieger |
|---|---|---|---|
| E1 – E8 | 84,51% (West) | 95% | TV-L |
| E9a – E11 | 70,28% – 80% | 80% | fast gleich |
| E12 – E13 | 51,78% – 70% | 50% | TVöD |
| E14 – E15 | 51,78% | 35% | TVöD klar |
Interessant: In den unteren Gruppen (E1-E8) zahlt der TV-L mit 95% sogar mehr als der TVöD-VKA. Erst ab E12 dreht sich das Bild deutlich zugunsten des TVöD. In E14 und E15 ist die Jahressonderzahlung des TVöD fast 50% höher als die des TV-L – das ist bei einem Bruttomonatsgehalt von 6.000-7.000 € ein Unterschied von über 1.000 € im Jahr. Mehr Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst.
7. Eingruppierung – warum es bei TV-L komplizierter ist
Die Logik ist in beiden Tarifverträgen identisch: Nicht die Person wird eingruppiert, sondern die Tätigkeit. Wer als Ingenieur Sachbearbeitertätigkeiten ausübt, wird als Sachbearbeiter eingruppiert. Das Tätigkeitsprinzip gilt überall.
Praktisch ist die Eingruppierung im TV-L jedoch deutlich komplexer. Der TV-L kennt für bestimmte Berufsgruppen eigene Tarifbestimmungen, die im TVöD so nicht existieren:
- Lehrkräfte werden nach besonderen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert (TV EntgO-L), die das Lehramt, die Schulform und die Ausbildung berücksichtigen. Eine Grundschullehrkraft landet typischerweise in E11 oder E12, eine Gymnasiallehrkraft in E13.
- Wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen sind fast immer in E13 eingruppiert, unabhängig von der konkreten Aufgabe – wer promoviert ist und wissenschaftlich arbeitet, bekommt E13.
- Ärzte an Landesuniversitätsklinika haben einen eigenen Tarifvertrag (TV-Ärzte/TdL), nicht den TV-L.
Im TVöD-VKA ist die Eingruppierung dagegen über die Entgeltordnung (EntgO-VKA) klarer geregelt – und für pädagogisches Personal gibt es mit dem TVöD-SuE einen besonderen Teil mit der berühmten S-Tabelle (S2 bis S18). Wer eine Stelle als Erzieherin in einer kommunalen Kita antritt, landet typischerweise in S8a (Erzieher) oder S15 (Kita-Leitung). Diese Differenzierung gibt es im TV-L nicht. Wer tiefer einsteigen will, liest unseren ausführlichen Ratgeber zur Eingruppierung E1-E15.
8. Praxis-Beispiel: Marc wechselt Köln → Köln
Marc, 34, Diplom-Verwaltungswirt, wechselt von der Stadtverwaltung Köln (TVöD-VKA) zur Universität Köln (TV-L). Was ändert sich für ihn?
Marc war bei der Stadt Köln in E10 Stufe 4 eingruppiert (Stadtwerke-Beteiligungscontrolling). Sein Bruttogehalt betrug zuletzt rund 4.870 €, zuzüglich einer Jahressonderzahlung von 70,28% eines Bruttogehalts (rund 3.420 €). Außerdem profitierte er vom Leistungsentgelt (etwa 700 € im Jahr).
An der Universität Köln übernimmt er eine Stelle im Drittmittel-Controlling. Die Stelle ist mit E11 ausgeschrieben – das ist auf den ersten Blick eine Höhergruppierung. Was passiert konkret?
- Tarifwechsel: TVöD-VKA → TV-L. Damit gelten ab Tag 1 die TV-L-Tabellen.
- Stufenanerkennung: Marc hat 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst. Die Uni Köln rechnet diese voll an und gruppiert ihn in E11 Stufe 4 ein (Verhandlungssache, schriftlich fixiert).
- Bruttogehalt neu: ca. 5.040 € (TV-L E11 Stufe 4, Tarifgebiet West, Stand 2026).
- Jahressonderzahlung neu: 80% statt 70,28%. Bei 5.040 € sind das ca. 4.032 € – also rund 600 € mehr als vorher.
- Leistungsentgelt entfällt: Der TV-L kennt das Instrument nicht. Marc verliert die ca. 700 € pro Jahr.
- Arbeitszeit: 39,2 h statt 39 h pro Woche. Im Jahr also rund 10 Stunden mehr.
- Urlaub: Bleibt bei 30 Tagen.
Netto-Effekt: Bruttomonat steigt um ca. 170 € (E10 Stufe 4 TVöD ≈ 4.870 € → E11 Stufe 4 TV-L ≈ 5.040 €), Jahressonderzahlung steigt um ca. 600 €, das Leistungsentgelt von 700 € entfällt. Auf das Jahr gerechnet ist Marc rund 1.940 € brutto pro Jahr besser gestellt – aber er arbeitet pro Jahr auch zehn Stunden mehr und hat keinen Leistungsbonus mehr.
Lehre des Beispiels: Ein Tarifwechsel rechnet sich praktisch immer dann, wenn er mit einer Höhergruppierung verbunden ist. Bei einem reinen Wechsel auf gleicher Gruppe wäre Marc nach TV-L-Tabellen rund 130 € pro Monat schlechter gestellt gewesen – und hätte zusätzlich das Leistungsentgelt verloren.
9. Sonderfall Hessen (TV-H)
Hessen ist seit 2004 nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und verhandelt seitdem mit ver.di und dbb einen eigenen Tarifvertrag: den TV-H. Inhaltlich ist der TV-H sehr eng am TV-L orientiert – die Entgeltgruppenstruktur (E1-E15), die Stufenlaufzeiten und die Urlaubsregelungen sind nahezu identisch. Es gibt aber drei wichtige Unterschiede:
- Zeitversatz bei Tariferhöhungen: Hessen verhandelt unabhängig und meist zeitversetzt. Erhöhungen aus dem TV-L werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen separat ausgehandelt werden. Hessen war in den letzten Jahren teils 3-6 Monate hinter dem TV-L.
- Eigene Jahressonderzahlung: Die Sätze unterscheiden sich leicht vom TV-L, meist 1-2 Prozentpunkte abweichend.
- Lehrkräfte-Eingruppierung: Hessen hat in der Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte eigene Regelungen, die teils günstiger, teils ungünstiger als der TV-L sind.
Wer als Lehrer angestellt in Hessen arbeitet, fällt unter den TV-H. Wer als Lehrer angestellt in NRW oder Bayern arbeitet, fällt unter den TV-L. Wer in einer hessischen Kommune (z.B. Stadt Frankfurt) arbeitet, fällt nach wie vor unter den TVöD-VKA – der TV-H gilt nur für das Land Hessen, nicht für hessische Kommunen.
10. Fazit – welcher Tarifvertrag ist besser?
Die ehrliche Antwort: Der TVöD ist im Schnitt etwas besser, aber die Differenz ist kleiner, als oft behauptet wird. Wer die Wahl hat – etwa zwischen einer Stelle im Finanzamt (TV-L) und einer Stelle in der Stadtverwaltung (TVöD-VKA) –, sollte folgende Punkte abwägen:
- Pro TVöD-VKA: Höheres Grundgehalt in fast jeder Gruppe, höhere Jahressonderzahlung in mittleren und oberen Gruppen, Leistungsentgelt zusätzlich möglich, klarere Eingruppierungslogik.
- Pro TV-L: Höhere Jahressonderzahlung in unteren Gruppen (E1-E8), stärkere Akademiker-Strukturen (Wiss. Mitarbeiter automatisch E13), interessante Tätigkeitsfelder (Hochschule, Forschung, Justiz), oft regional flexiblere Arbeitsbedingungen, häufig schnellere Höhergruppierungen in der Wissenschaft.
- Pro TV-H: Faktisch wie TV-L, ggf. minimal abweichend. Für die meisten Pendler-Entscheidungen nicht der dominante Faktor.
Wer einen Wechsel plant, sollte vor der Unterschrift drei Dinge sicherstellen:
- Stufenanerkennung schriftlich festhalten – nicht nur mündlich zusagen lassen.
- Eingruppierungsgespräch aktiv führen: Tätigkeitsmerkmale prüfen, ggf. ein Stellenwertgutachten anstoßen.
- Vergleichsrechnung Brutto/Netto mit konkreten Zahlen – nicht nur Bruttogehalt, sondern auch Jahressonderzahlung, Zulagen, Leistungsentgelt einbeziehen.
Wer Vermittlung bei einem Wechsel sucht oder eine konkrete neue Stelle im öffentlichen Dienst – kommunal oder im Landesdienst – im Blick hat, findet auf PraktischKommune.de täglich aktualisierte Stellenangebote, gefiltert nach Bundesland, Entgeltgruppe und Berufsfeld. Auch der Quereinstieg in den öffentlichen Dienst ist häufiger möglich, als viele denken.
Quellen und weiterführende Links
- Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): tdl-online.de – offizielle TV-L-Entgelttabellen und Tarifabschlüsse.
- ver.di – Bereich Bund & Länder: oeffentliche-dienste.verdi.de – Tarifinfos, Aktuelles zu Tarifrunden TVöD/TV-L.
- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): TVöD-VKA-Tarifabschlüsse, Tabellen für Bund und Kommunen.
- Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: TV-H-Tarifinformationen und Entgelttabellen Hessen.