Konrektorin oder Konrektor (m/w/d) als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
Hessisches Kultusministerium
Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.
Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 30. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
Exaktes Gehalt berechnen →Interesse an dieser Stelle?
Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Zur Bewerbung →Sie suchen Fachkräfte? Zusammenarbeit anfragen →
Stellenbeschreibung
Kleine Ohmtalschule
Ihre Aufgaben
Vertretung der Schulleiterin / des Schulleiters in allen Aufgabenbereichen bei Abwesenheit
Zusammenarbeit mit der Schulleiterin / dem Schulleiter hinsichtlich der qualitativen Weiterentwicklung der Schule und aktive Mitarbeit an Schulentwicklungsprozessen
Mitarbeit bei der schulischen Organisation (Organisation des Stundenplans in Absprache mit der Schulleiterin / dem Schulleiter, selbstständige Organisation des Vertretungsplans, Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresplanungen, Vorbereitung und Mitgestaltung von Konferenzen
Übernahme von Teilaufgaben in den Landesverwaltungsprogrammen LUSD und PPB
Administrative Betreuung des schulischen Messengers „schulcloud“ sowie der Schulhomepage
Mitarbeit in den schulischen Gremien
Koordination der Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Grundschulen
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Mitorganisation von schulischen Veranstaltungen und Ausflügen
Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse und ein sicherer Umgang mit der LUSD und PPB
Unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere in der Kooperation mit dem rBFZ und Erfahrungen im Unterricht mit einer sehr heterogenen Schülerschaft
Systemverantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des Stundenplans sowie der Koordination der Unterrichtsvertretung bei Ausfall von Lehrkräften und damit verbunden das Anlegen neuer Personallenkungsmaßnahmen
Soziale Kompetenz, insbesondere Genderkompetenz sowie ein sehr hohes Maß an Teamfähigkeit
Allgemeine Hinweise
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
Weitere Stellenangebote
Jobs nach Berufsfeld
Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →