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Hessisches Kultusministerium

Weiterqualifizierung zur Förderschullehrerin/Förderschullehrer (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
16. Mai 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Weiterqualifizierung zur Förderschullehrerin/Förderschullehrer (m/w/d)

Paul-Zimmermann-Schule

Über uns

Paul-Zimmermann-Schule

Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige

Entwicklung“ und einer Abteilung „körperliche und

motorische Entwicklung“

Christian-Paul-Straße 6, 34497 Korbach

Ihre Aufgaben

Vorbemerkung:

Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend. Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes „Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen“. Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.

Genauere Informationen finden Sie im Erlass „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Förderschulen“ vom 19.12.2022 auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.

Anforderungen:

An der Paul-Zimmermann-Schule in Korbach ist zum 01.08.2026 eine Stelle zur Qualifizierung „Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Förderschulen“ neu zu besetzen.

Unsere Anforderungen

Voraussetzungen:

Qualifikation: Lehramt an Gymnasien

Fach: Deutsch, Katholische Religion und Erziehungswissenschaften

sowie die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen.

Die aufgrund des Erlasses „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Förderschulen“ vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die das Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein.

Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.

Weitere Anforderungen, die erwartet werden:

Teamfähigkeit, Flexibilität und Anpassungsbereitschaft

Bereitschaft zur Erteilung von fachfremdem Unterricht

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 01/22, S. 3) entsprechend.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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