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Finanzamt Ahaus

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

Finanzamt Ahaus

📍 AhausVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Finanzamt Ahaus
Standort
Ahaus
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
28. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

2.928 – 4.322 €

Entgeltgruppe E5-E9a · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum 01.02.2027 eine Stelle

als

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

(A 9/ A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 09b Teil I EntgO TV-L)

Stellenumfang 1,0

Alexander-Hegius-Gymnasium

Fuistingstraße 18

48683 Ahaus

Aufgabenschwerpunkte:

Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe in der Schule. Die Schulleitungen und Lehrkräfte können sich dadurch verstärkt ihrem eigentlichen pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) widmen. Die Schulverwaltungsassistenz wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Sie unterstützt die Schulleitung und Lehrkräfte entsprechend ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation in den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation und Technik. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 20.08.2019.

Beispielhaft gehören folgende Aufgaben dazu:

Administration, Programmbedienung und Datenpflege schulspezifischer Programme

Unterstützung der schulischen Gremien

Haushaltsführung und Budgetplanung

Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung

Mitarbeit im Bereich des Prüfungswesens

allgemeine schulorganisatorische Aufgaben

Anforderungsprofil:

Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Qualifikationen verfügen (Nachweis erforderlich):

Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe 2.1 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)

Verwaltungsfachwirt:in, Angestelltenlehrgang II

Bachelor of Arts – Public Administration/ Management

Bachelor of Laws bzw. Arts Verwaltungs(betriebs)wirtschaft

Bachelor of Arts/Bachelor of Science BWL

Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.

Hinweis:

Unterlagen, wie das Prüfungszeugnis über das abgeschlossene Studium oder Nachweise über die Laufbahnbefähigung sind mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen. Bei ausländischen Studienabschlüssen ist zusätzlich die Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit den Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Beschäftigungsverhältnis:

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 09b Teil I der Entgeltordnung zum TV-L.

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 LBesO A ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 LBesO A erfolgen.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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