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Stadt Flensburg

Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Schulische Bildung und Sport

Stadt Flensburg

📍 FlensburgVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Flensburg
Standort
Flensburg
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
23. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Schulische Bildung und Sport

Über uns

Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Wollen Sie gemeinsam mit uns die Stadt Flensburg innovativ gestalten? Dann können Sie sich auf die Ostsee, unseren idyllischen Hafen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und spannende Herausforderungen freuen!

Bei der Stadt Flensburg ist im Dezernat „Soziales und Gesundheit, Jugend, Bildung, Sport und Kultur“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Schulische Bildung und Sport

unbefristet in Vollzeit nach Besoldungsgruppe A 14 SHBesO bzw. Entgeltgruppe 14 TVöD zu besetzen.

Gegebenenfalls wird bei Vorliegen der beamtenrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen die Funktion zunächst auf Probe für maximal 2 Jahre übertragen.

Der Fachbereich Schulische Bildung und Sport mit derzeit ca. 100 Mitarbeiter*innen besteht derzeit aus den Abteilungen „Allgemeine Abteilung“, „Bildungs- und Sportbüro“ und „Schulverband Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung – Friholtschule“.

Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.

Ihre Aufgaben:

Die Fachbereichsleitung hat die Verantwortung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Personal, die Organisation und die Finanzen. Sie lenkt, koordiniert und organisiert den Fachbereich. Darüber hinaus ist sie an den wesentlichen Prozessen innerhalb der Bereiche Schulische Bildung, Schulverband Friholtschule und Sport beteiligt. Bei ihr liegt die strategische Haushaltsplanung mit einem Jahresbudget von ca. 72 Millionen Euro unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Ressourcen.

Darüber hinaus:

vertritt die Fachbereichsleitung die zugeordneten Bereiche in Abstimmung mit der Dezernatsleitung in den politischen Fachausschüssen und Gremien der Stadt Flensburg,

ist verantwortlich für die Erstellung der strategischen Fachplanungen für die Bereiche Schulische Bildung, Schulverband Friholtschule und Sport und

hat den Fachbereich unter den Herausforderungen demografischer Wandel, Haushaltslage und gesellschaftliche Veränderungen anzupassen und die Kolleg*innen im Wandel zu begleiten und zu führen.

Die Aufgabenerfüllung entsteht in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsvorstand, den weiteren Fachbereichsleitungen sowie Stabsstellen und zentralen Stellen der Stadtverwaltung.

Ihr Profil:

Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder

abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Administration (Bachelor/Diplom) und abgeschlossene Qualifizierung nach § 10 a ALVO (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) oder

abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Administration (Bachelor/Diplom) und Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung nach § 10 a ALVO oder

abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Administration (Bachelor/Diplom) und abgeschlossene Qualifizierung nach § 10 c ALVO (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) oder

abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Public Administration (Bachelor/Diplom) und Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung zur Bewährungszeit nach § 10 c ALVO. Die Zulassung zur Bewährungszeit erfolgt in diesen Fällen gem. § 10 c Abs. 1 S. 3 ALVO erst nach sowie nur bei positiver Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde oder

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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