Architektin/Architekt - Bauingenieurin/Bauingenieur (m/w/d) in der Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten im Justizvollzug - Standort JVA Dortmund -
Amtsgericht Dortmund
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Details
- Unternehmen
- Amtsgericht Dortmund
- Standort
- Dortmund
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
- Aktualisiert
- 26. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.895 – 5.975 €
Entgeltgruppe E10-E12 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten im Justizvollzug hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Prüfung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen,
Bearbeitung von bauplanerischen, bauordnungsrechtlichen und bautechnischen Fragestellungen,
Mitwirkung bei der Entwicklung von Musterraumprogrammen,
Mitwirkung in Angelegenheiten des Brandschutzes und bei Fragen der Barrierefreiheit,
Mitwirkung bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen einschließlich des Baukostencontrollings,
Mitwirkung bei der Bearbeitung baufachlicher Grundsatzangelegenheiten,
Mitwirkung bei der konzeptionellen und planerischen Umsetzung von Bauvorhaben einschließlich der Festlegung von Bau- und Ausstattungsstandards,
Unterstützung bei der Bedarfsplanung im Bauwesen gemäß DIN 18205,
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen,
Mitwirkung bei der Bauüberwachung und Abnahmen sowie bei der Sicherung des Programmcontrollings,
fachliche Beratung und Unterstützung des Ministeriums der Justiz (z. B. durch Erstellung von baufachlichen Voten) und
Konzeption und Durchführung von Fortbildungen.
Fachkompetenz:
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten im Justizvollzug
ist Architektin oder Architekt oder Bauingenieurin oder Bauingenieur im Bereich Hochbau mit einem abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. TH/TU bzw. Master der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen im Bereich Hochbau) oder verfügt über gleichwertige Kenntnisse. Wünschenswert sind Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung und des Baurechts.
Persönliche Anforderungen/soziale Kompetenz:
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der Zentralen Beratungsstelle für Bauangelegenheiten im Justizvollzug
verfügt über Planungs- und Organisationsvermögen sowie die Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken,
verfügt über gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
zeigt die Bereitschaft zur Aneignung (weiterer) haushaltsrechtlicher Kenntnisse,
ist kommunikativ und teamfähig,
zeigt Bereitschaft zur eigenständigen Aufgabenerledigung, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität sowie Bereitschaft zur Reisetätigkeit.
Besteht bereits ein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen, ist die Bewerbung auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Stelle kann dann auch zunächst im Wege der Abordnung besetzt werden.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob bereits ein Beschäftigungsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen besteht oder bestanden hat.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justizvollzugsanstalt Dortmund unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu haben sie Maßnahmen ergriffen, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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