Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion Leipzig
Sächsisches Staatsministerium des Innern - Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Landespolizeipräsidium
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Details
- Unternehmen
- Sächsisches Staatsministerium des Innern - Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Landespolizeipräsidium
- Standort
- Dresden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 22. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
4.628 – 7.582 €
Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion Leipzig
Freistaat Sachsen Sächsische Staatskanzlei
04109 Leipzig
TeilzeitLeipzig
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Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion Leipzig
Freistaat Sachsen Sächsische Staatskanzlei
Stellenanzeige
Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion Leipzig
Hinweis: Interne Stellenausschreibung ausschließlich für Bedienstete des Freistaates Sachsen
Stelleninformationen
Geschäftsbereich Staatsministerium des Innern
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Leipzig
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 28.07.2026
Kennziffer: 1725
Bewerbungsadresse
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Referat 35
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
E-Mail:
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete, die sich bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden.
Der Dienstposten der Leitung des Führungsstabs, zugleich Vertretung der Leitung der Polizeidirektion, bei der Polizeidirektion Leipzig ist nach Besoldungsgruppe A 16 SächsBesG bewertet.
Zu Ihren Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
Vorgesetzte/r (m/w/d) aller Bediensteten des Führungsstabes,
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienst aufgaben des Führungsstabes sowie der Zusammenarbeit mit an deren Organisationseinheiten,
Grundsatzentscheidungen innerhalb des Polizeivollzugsdienstes, soweit nicht der Behördenleitung vorbehalten,
Analyse und Bewertung der polizeilichen Lage,
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen in den verschiedenen Leitungsebenen zu grundsätzlichen Fragen der Kriminalitätskontrolle und Verkehrsunfallentwicklung, soweit sich die Aufgabe nicht die Behördenleitung vorbehält,
Erarbeitung von Vorgaben und deren Umsetzung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Kriminalitätsbekämpfung,
Planung und Koordinierung von Einsatzmaßnahmen,
Polizeiführung bei Großeinsätzen und BAO-Lagen,
Vertretung der Leitung der Polizeidirektion.
Sie können sich bewerben, wenn Sie
sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 SächsBesG der Laufbahngruppe 2, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.2 Pol) befinden sowie in der LG 2.2 Pol mindestens zwei Jahre bei einer obersten Landesbehörde
sowie mindestens zwei Jahre bei einer anderen Behörde als einer obersten Landesbehörde in verschiedenen Aufgabenbereichen tätig gewesen sind.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben sind neben einer besonders ausgeprägten Führungskompetenz insbesondere eine hohe Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick gefordert.
Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine Sicherheitsüberprüfung (Ü3) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) erforderlich.
Für eine Teilzeitbeschäftigung ist der Dienstposten nicht geeignet.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist sehr daran interessiert, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert und bei der Besetzung nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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