Stadtpolizist*in (w/m/d)
Stadt Viernheim - Magistrat
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Details
- Unternehmen
- Stadt Viernheim - Magistrat
- Standort
- Viernheim
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 13. Juli 2026
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Stellenbeschreibung
Stadt Viernheim
68519 Viernheim, Deutschland
Veröffentlicht: 9.7.2026
Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Stadtpolizist*in (w/m/d)
zu besetzen.
Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.
Wir bieten:
eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €.
die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP)
eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5)
ein vergünstigtes Deutschlandticket
ein Fahrrad-Leasing-Angebot
eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik
Ihre Aufgaben (u.a.):
uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen
Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
Maßnahmen zum Schutz der Jugend
sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen
Wir erwarten:
Mindestalter: 21 Jahre
eine abgeschlossene Berufsausbildung
Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen.
Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €.
Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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