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Bundespolizeiakademie - Zentraler Auswahldienst

Referatsleitung Informationssicherheitsmanagement und Geheimschutz (m/w/d)

Bundespolizeiakademie - Zentraler Auswahldienst

📍 LübeckSicherheit & RechtVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Bundespolizeiakademie - Zentraler Auswahldienst
Standort
Lübeck
Bereich
Sicherheit & Recht
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
10. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Werden Sie Teil der BDBOS ( der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder

Wir suchen für eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit/Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 18.07.2026)

Referatsleitung Informationssicherheitsmanagement und Geheimschutz (m/w/d)

Wir bieten:

sinnstiftende Aufgaben

mobiles bzw. hybrides Arbeiten

flexible Arbeitszeiten

gute Entwicklungsmöglichkeiten

Verbeamtungsmöglichkeit

Wir zahlen:

bis Entgeltgruppe EG 15 TVöD bzw. bis A 15 BBesO sowie eine auf fünf Jahre befristete Zulage zur A 16 gem. § 45 BBesG bzw. ein tarifliches Äquivalent

BDBOS-Zulage (bis zu 192 Euro)

Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (i.H.v. 23,28 Euro)

Wir leben:

Gleichberechtigung

Work-Life-Balance

Vielfältigkeit

Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wer wir sind

Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier ( .

Was Sie erwartet

Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationsorganisation der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT. Das Referat ist in drei Sachgebieten organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz. Als Referatsleitung Z 5 führen Sie ein umfangreiches und leistungsstarkes Team und fungieren zudem als Informationssicherheitsbeauftragter und Geheimschutzbeauftragter. Zudem steuern Sie die Bereichs-Informationssicherheitsbeauftragten der einzelnen Informationssicherheitsverbünde.

Was Sie mitbringen

ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium einer informationstechnischen Fachrichtung

oder

als Beamtin / Beamter die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Dienst

und jeweils

nachgewiesene Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden, auch in Form der Leitung von Projekten oder einer Sachgebietsleitung

umfangreiche Erfahrungen in den Aufgabenbereichen Informationssicherheit und Geheimschutz

eine hohe Sozialkompetenz, Kommunikationsstärke sowie ein ausgeprägter Gestaltungswille

eine bestehende Sicherheitsüberprüfung nach SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder die Bereitschaft, sich nach § 8-10 des SÜG sicherheitsüberprüfen zu lassen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS.

Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier ( wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.

Wie Sie sich bewerben

Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.

Nicht das Richtige für Sie? Dann bewerben Sie sich doch initiativ über unser Karriereportal ( !

Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier ( . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Sicherheitsüberprüfung

Wie Sie wissen, ist die BDBOS nach SÜFV als lebenswichtige Einrichtung eingestuft und innerhalb der Behörde gibt es sicherheitsempfindliche Stellen und Tätigkeiten mit Zugang zu Verschlusssachen, für die vor Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung (§§ 8-10 SÜG) erforderlich ist.

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf nur Personen übertragen werden, bei denen kein Sicherheitsrisiko (z. B. Zweifel an der Zuverlässigkeit, Verfassungstreue, Integrität oder Gefährdungen durch ausländische Nachrichtendienste o. extremistische Bestrebungen) festgestellt wurde. Je nach Art der Prüfung können auch Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährten einbezogen werden. Voraussetzung ist meist ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in Deutschland. Bewerberinnen und Bewerber sollten insbesondere keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken ( haben.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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