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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

stellv. Leiterin / stellv. Leiter (w/m/d) im Referat 5 1 "Forschungs- und Innovationspolitik, Grundsatzangelegenheiten" im TMBWK

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

📍 ErfurtVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Standort
Erfurt
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
4. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

stellv. Leiterin / stellv. Leiter (w/m/d) im Referat 5 1 'Forschungs- und Innovationspolitik, Grundsatzangelegenheiten' im TMBWK

#0125094

stellv. Leiterin / stellv. Leiter (w/m/d) im Referat 5 1 'Forschungs- und Innovationspolitik, Grundsatzangelegenheiten' im TMBWK

seit 02.07.2026

unbefristet

Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten

stellvertretende Leiterin / stellvertretender Leiter (w/m/d) im Referat 5 1 „Forschungs- und Innovationspolitik, Grundsatzangelegenheiten“ - A 15 ThürBesG / E 14 TV-L -

zu besetzen.

Dem Referat obliegen im Wesentlichen die Aufgaben:

Grundsatzfragen der Forschungs- und Innovationspolitik (inklusive Rechtsfragen in den Bereichen Wissenschaft, Organisation, öffentliche Haushalte)

Ausgestaltung genereller regulativer Rahmenbedingungen (u.a. Tierversuchsrecht, Forschungsdatenrecht, gute wissenschaftliche Praxis)

Steuerung der Landesaktivitäten im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 91 b Absatz 1 GG; u.a. fachliche Betreuung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)

Analyse, Monitoring und Bewertung von Strategien, Initiativen und fachlich-thematischen

Schwerpunktsetzungen anderer Ebenen (u.a. EU, Bundesregierung, private Stiftungen)

Haushaltskoordinierung der Abteilung

Projektförderung in ausgewählten Zusammenhängen (u.a. Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder).

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch Abschluss eines Vorbereitungsdienstes nach § 5 Deutsches Richtergesetz (§ 18 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz) vorweisen können.

Die zwingend geforderten Qualifikationen sind anhand von Urkunden und Prüfungszeugnissen mit einer Übersicht der Abschlussnoten zu belegen bzw. nachzuweisen.

Erwünscht sind darüber hinaus:

berufliche Erfahrungen im Bereich Forschung und Innovation mit Personalverantwortung

sehr gute Kenntnisse des Wissenschafts- und Forschungssystems in Deutschland

Erfahrung mit öffentlicher Förderung

Kenntnisse im Projektmanagement

gute Kenntnisse der englischen Sprache.

Der ausgeschriebene Dienstposten ist normativ nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Das Entgelt für Tarifbeschäftigte bemisst sich nach Entgeltgruppe 14 TV-L.

Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, denen bereits ein mit A 13 / A 14 bündelbewerteter Dienstposten dauerhaft übertragen worden ist und die ein Statusamt der Besoldungsgruppe A 14 bzw. eine einem solchen Dienstposten entsprechende Eingruppierung erreicht haben.

Das TMBWK behält sich nach der Erprobung der/des Stelleninhabenden gemäß § 36 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz vor, über die Vergabe des Beförderungsamtes durch erneute Auswahlentscheidung zu befinden (sog. zweistufiges Verfahren).

Beamtinnen und Beamten, die bereits das Statusamt A 15 erreicht haben, steht es frei, ihr Interesse an einer statusgleichen Verwendung im TMBWK zu bekunden. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte die bereits eine einem solchen Dienstposten entsprechende Eingruppierung erreicht haben. Soweit das TMBWK im Ergebnis auf eine solche Interessenbekundung zurückgreifen und eine statusgleiche Umsetzung/Versetzung vornehmen will, behält es sich vor, kein Auswahlverfahren nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durchzuführen, mithin ein solches Auswahlverfahren abzubrechen.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Inwieweit einem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit, entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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