Stellenausschreibung Ortsgerichtvorsteher (m/w/d)
Stadt Amöneburg
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Details
- Unternehmen
- Stadt Amöneburg
- Standort
- Amöneburg
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 28. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung Ortsgerichtvorsteher (m/w/d)
Meldung aus Amöneburg
23.06.2026
Ortsgerichtsvorsteher (m/w/d) für das Ortsgericht Amöneburg gesucht!
Für den Ortsgerichtsbezirk Amöneburg ist die Leitung des Ortsgerichtes neu zu besetzen.
Was sind überhaupt Ortsgerichte?
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur im Bundesland Hessen gibt. Entgegen dem Namen wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen. Die Ortsgerichte sind ehrenamtlich tätig, werden durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und durch das zuständige Amtsgericht ernannt.
Zu den wesentlichsten Aufgaben gehören:
Anfertigungen von Ortsgerichtlichen Schätzungen
Anfertigungen von öffentlichen Beglaubigungen für Unterschriften und Abschriften
Erstellung von Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht Kirchhain, Nachlassgericht
Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse
Durchführung von Nachlasssicherungen
Im Urlaubs- oder Krankheitsfall werden Sie durch die Stellvertretende Ortsgerichtvorsteherin vertreten.
Persönliche Voraussetzungen:
Sie sollten zeitlich flexibel und nach Möglichkeit mobil sein.
Sie genießen allgemeines Vertrauen
Sie verfügen über Lebenserfahrung
Sie sind unbescholtener Bürger oder Bürgerin der Stadt Amöneburg
Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Amöneburg
Sie üben geschäftsmäßig keine Rechtsangelegenheiten als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt oder Notarin/Notar aus
Sie sind keine Richterin oder Richter in Tätigkeit
Hilfreich für die Erstellung der Gebäudeschätzungen sind Kenntnisse im Bauwesen, z. B. eine Ausbildung und Berufserfahrung als Bauzeichner-/in, Bautechniker/-in, Ingenieur/-in oder Architekt/-in o. ä.
Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen.
Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Dauer der Amtszeit auf 5 Jahre begrenzt.
Interessierte Bürgerinnen oder Bürger werden gebeten Ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail, spätestens bis zum 17.07.2026 an den Magistrat der Stadt Amöneburg, Am Markt 1, 35287 Amöneburg oder per E-Mail an die Adresse zu senden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rößer unter der Rufnummer 06422/9295-23 oder per Mail bzw. die stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin Frau Linne unter der Rufnummer 0 64 29/82 64 28 oder per Mail zur Verfügung.
Amöneburg, den 16.06.2026
Der Magistrat der Stadt Amöneburg
gez.:
Andre Schlipp, Bürgermeister
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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