Lehrkraft (m/w/d) zur Erteilung des herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) in albanischer Sprache
Bezirksregierung Münster
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Details
- Unternehmen
- Bezirksregierung Münster
- Standort
- Münster
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 27. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer
für den Herkunftssprachlichen Unterricht in albanischer Sprache
Postanschrift
Schulamt für den Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Sachbearbeiterin: Frau Filipiak
Stellenumfang: 6 Stunden
Einstellungsdatum: frühestens zum 01.09.26
Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Muttersprache und die damit verbundene Landeskunde neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in serbischer Sprache:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein in Deutschland erworbenes oder nach deutschem Recht anerkanntes Lehramt im Fach Serbisch besitzen
oder
2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach deutschem Recht, die statt der Lehrbefähigung für das Fach Serbisch über die Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ,,Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates (GeR) verfügen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung ,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ erklären.
3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen
nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden,
die
a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Serbisch verfügen.
oder
b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Serbisch verfügen.
c) über eine ausländische Lehramtsprüfung oder einen ausländischen Hochschulabschluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 GeR nachweisen und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend (Schule in NRW Heft Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit verfügen.
In allen Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber
- ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung
,,Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ verbindlich erklären
Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
haben sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. ( C1 GeR / DSH Prüfung )
Es ist zwingend erforderlich (Ausschlusskriterium), dass der/die Bewerber/in in Deutschland
erworbene berufliche Erfahrung in der pädagogisch-unterrichtlichen Arbeit mit Schülerinnen
und Schülern nachweist.
Der Einsatz erfolgt vorrangig schulformübergreifend (Grund- und Hauptschulen) an verschiedenen Schulen im Kreis Recklinghausen. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt
Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden.
Die Bewerbungsunterlagen (insbesondere Nachweise über bisherige Tätigkeiten) sind vollständig
einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen
Schulamtes keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1, 2 erfolgt unbefristet.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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