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Gemeinde Sonnenbühl

Sachbearbeiter / -in (Verwaltung) (m/w/d)

Gemeinde Sonnenbühl

📍 SonnenbühlVerwaltungVollzeit🏢 Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)

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Details

Unternehmen
Gemeinde Sonnenbühl
Standort
Sonnenbühl
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
Aktualisiert
27. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

STELLENANZEIGE

SACHBEARBEITUNG

Die Gemeinde Sonnenbühl im Landkreis Reutlingen sucht baldmöglichst Verstärkung im Bereich des Ordnungsamts.

Sachbearbeiter / -in (Verwaltung) (m/w/d)

Beschäftigungsumfang ab 40%, befristet als Elternzeitvertretung

Unserem Ordnungsamt sind zugeordnet die Ortschaftsverwaltungen der Gemeinde, das Bürgerbüro und die Tätigkeiten für Asylbewerberunterbringung und Soziales

Eine endgültige Abgrenzung des Aufgabengebietes erfolgt in Absprache mit dem/der Bewerber/-in.

Sie haben:

- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine abgeschlossene vergleichbare Berufsausbildung wäre wünschenswert

- Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität

- Freude am Umgang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern

Wir bieten:

- einen sicheren und modernen Arbeitsplatz mit einer Vergütung nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes

- ein spannendes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein kollegiales, motiviertes Team

- attraktive Mitarbeitervorteile wie Job-Bike oder corporate benefits

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung baldmöglichst an die Gemeinde Sonnenbühl, Hauptstr. 2 in 72820 Sonnenbühl oder per Mail an Für Fragen zur Stelle steht Ihnen Frau Frank, die Leiterin des Hauptamtes, , E-Mail: gern zur Verfügung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Gemeinde Sonnenbühl |

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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