Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in für Grundsatzangelegenheiten
Landeshauptstadt Düsseldorf
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Details
- Unternehmen
- Landeshauptstadt Düsseldorf
- Standort
- Düsseldorf
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 9. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in für Grundsatzangelegenheiten
Entgeltgruppe S 17 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Soziale Dienste und Kinderschutz im Amt für Soziales und Jugend
Das Amt Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf setzt sich täglich dafür ein, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu unterstützen, Chancen zu eröffnen und Kinder, Jugendlichen sowie Familien zu stärken.
Das Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten hat die Aufgabe, die staatliche Verantwortung im Kinderschutz weiterzuentwickeln und zu stärken – denn Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier gestalten Sie fachliche Standards mit, sorgen für Qualität und Weiterentwicklung und tragen dazu bei, dass der Kinderschutz in Düsseldorf nachhaltig gestärkt wird.
Bei unserer Arbeit im Amt für Soziales und Jugend leitet uns stets ein kritischer Blick auf das eigene Handeln sowie Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild zusammengefasst sind:
Viele Vorteile, warum Sie zu uns kommen sollten, finden Sie unter „Das bieten wir Ihnen“.
Ihre Aufgaben u. a.:
Sie erarbeiten Richtlinien, erstellen Arbeitsvorgaben und sprechen fachliche Empfehlungen für die konzeptionelle Grundsatzarbeit in den Arbeitsbereichen der Abteilung aus. Dies geschieht auf Basis der gesetzlichen Vorgaben mit gegebenenfalls wegweisender amtsweiter Wirkung
Sie leiten interdisziplinäre Fachgremien mit dem Ziel des kooperativen fachlichen Austauschs zur Weiterentwicklung der Qualitätsstandards im Kinderschutz
Sie erarbeiten und evaluieren in Abstimmung mit den beteiligten in- und externen Kooperationspartner*innen unter anderem Verfahrenswege im Kinderschutz für die tägliche Praxis
Sie planen Fachtagungen mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis zu kinderschutzrelevanten Themen und sorgen für eine reibungslose Durchführung
Sie entwickeln fachliche Standards innerhalb der Abteilung weiter und beraten die Fachbereiche in komplexen Einzelfällen
Sie sind verantwortlich für die Beschwerdeeingaben, bearbeiten diese im Rahmen des konzeptionellen Beschwerdemanagements und entwickeln dieses stetig weiter.
Ihr Profil:
Sie besitzen einen Abschluss als Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder sind staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in
Sie verfügen über Fachkompetenz sowie mehrjährige Erfahrung im Bereich Kinderschutz (Zertifizierung als Kinderschutzfachkraft wünschenswert) und umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB) VIII, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG) und angrenzender Rechtsgebiete
Sie kennen die Arbeitsabläufe des Amtes für Soziales und Jugend bzw. sind bereit, sich diese Kenntnisse schnellstmöglich anzueignen
Sie verfügen über fundierte Moderationstechniken, eine zielorientierte Beratungskompetenz sowie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit.
Sie bringen die Kompetenz mit, strategische Schlüsselprozesse im Bereich Qualitäts- und Projektmanagement zu initiieren und erfolgreich zu begleiten.
Sie zeichnen sich durch eine selbstständige, systematische und stets zielgerichtete Arbeitsweise aus
Sie überzeugen durch Flexibilität, Einsatzbereitschaft sowie Initiative und zeichnen sich durch ein sicheres Auftreten sowie hohe Belastbarkeit und Zuverlässigkeit aus.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Das bieten wir Ihnen:
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