Lehrgang zum amtlichen Fachassistenten (m/w/d)
Landkreis Vechta
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Details
- Unternehmen
- Landkreis Vechta
- Standort
- Vechta
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 19. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Lehrgang zum amtlichen Fachassistenten (m/w/d)
Kurzinfo
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
befristet (Dauer des Lehrgangs)
Einstellung zum
05.10.2026
Einsatzort
49377 Vechta
Der Landkreis Vechta bietet für interessierte Personen einen
Schulungslehrgang für die Ausbildung zum amtlichen Fachassistenten (Rotfleisch und Weißfleisch) (m/w/d) an.
(ehemals: Fleischkontrolleur/-in bzw. Geflügelfleischkontrolleur/-in)
Beginn des Lehrgangs:
05.10.2026
Nach Beendigung des Schulungslehrgangs ist beabsichtigt, Absolventinnen und Absolventen mit erfolgreichem Lehrgangsabschluss beim Landkreis Vechta für den Einsatz im Sachgebiet Fleisch- und Geflügelfleischhygiene des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzustellen.
Das vorgesehene Aufgabengebiet erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Durchführung der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben (Schwein, Rind, Geflügel) im Landkreis Vechta.
Wissenswertes zum Schulungslehrgang:
Der Schulungslehrgang gliedert sich in die Bereiche Rotfleisch (vor allem: Schwein und Rind) und Weißfleisch (Geflügel; vor allem: Masthähnchen, Legehühner, Puten, Wassergeflügel).
Der Kurs beginnt voraussichtlich am 05.10.2026, umfasst einen Zeitraum von rund 7 Monaten und wird voraussichtlich im April 2027 abgeschlossen sein.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Schulungsteil.
Der theoretische Unterricht findet in mehreren, jeweils mehrwöchigen Unterrichtsblöcken (insgesamt ca. 360 Stunden) im IHK Bildungszentrum in Weißenfels, Markt 6, in 06667 Weißenfels statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils zwischen den Theorieblöcken in mehrwöchigen Ausbildungsmodulen (insgesamt ca. 450 Stunden) in den Rotfleisch- und Weißfleischschlachtbetrieben innerhalb des Landkreises Vechta.
Die Bereiche des Schulungslehrgangs schließen mit mündlichen (ggf. auch schriftlichen), theoretischen und praktischen Prüfungen (vor einer Prüfungskommission) ab.
Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfungen ist Voraussetzung für eine mögliche, spätere Anstellung beim Landkreis Vechta.
Ihr Anforderungsprofil:
erfolgreicher Abschluss einer Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss
gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Kommunikations- und Diskussionsfähigkeit, wichtig für eine eindeutige und sichere Rechtsanwendung)
persönliche Kompetenz:
körperliche und geistige Unversehrtheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
persönliche Zuverlässigkeit (Nachweis durch amtliches Führungszeugnis)
Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungssicherheit, Durchsetzungsvermögen
soziale Kompetenz:
Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaf
physische und psychische Belastbarkeit und Ausdauer
in Hinsicht auf eine mögliche spätere Anstellung:
Flexibilität und Bereitschaft für den Einsatz an verschiedenen Schlachthöfen innerhalb des Landkreises Vechta, an allen Schlachttagen, zu wechselnden Arbeitszeiten (auch in Früh- und Spätschichten)
Wir bieten Ihnen:
Die für den Schulungslehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren sowie ggf. entstehende Prüfungsgebühren trägt der Landkreis Vechta.
Für den Fall einer Übernahme in ein Anstellungsverhältnis nach erfolgreich absolviertem Schulungslehrgang richten sich Einstellung, Arbeitsverhältnis und Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).
Der Arbeitseinsatz erfolgt nach Bedarf. Ein Vollzeitarbeitsplatz kann nicht garantiert werden.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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