Stabsstelle Jugendhilfeplanung (m/w/d)
Stadtverwaltung Neuwied
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Details
- Unternehmen
- Stadtverwaltung Neuwied
- Standort
- Neuwied
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 26. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
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Stabsstelle Jugendhilfeplanung (m/w/d)
Im Jugendamt der Stadt Neuwied ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Stabsstelle Jugendhilfeplanung (m/w/d)
Entgelt / Besoldung:
EG 11 TVöD / A 12 LBesG / ~54.800 bis ~81.000 €/Jahr
unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Das Jugendamt (Amt 51) der Stadt Neuwied setzt sich aus vier Abteilungen mit einem alters- und ausbildungsheterogenen Team von etwa 350 Mitarbeitenden (Verwaltungspersonal, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, Erziehungspersonal, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen) zusammen. Als erste Kommune in Rheinland-Pfalz erhielt die Stadt Neuwied im Jahr 2023 das Siegel als „Kinderfreundliche Kommune“ des Vereins Kinderfreundliche Kommune e.V..
In Ihrer Funktion einer Stabsstelle sind Sie unmittelbar der Leitung des Jugendamtes unterstellt und als wichtiger Bestandteil eines kleinen Teams maßgeblich verantwortlich für die Schaffung und Fortentwicklung nachhaltig leistungsstarker Strukturen in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Stelle gliedert sich in folgende Aufgabenschwerpunkte:
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
kontinuierliche Erhebung, Analyse, Prüfung und Beurteilung von Bedarfen und Angeboten der Jugendhilfe
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen
Abstimmung mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen
Vorhabensplanung und -begleitung
Federführung bei der Erstellung von Auswertungen und Statistiken
Fortschreibung des sozialstatistischen Monitorings und Ausbau der sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung nach § 19 KitaG
Kontinuierliche Erhebung, Analyse, Prüfung und Beurteilung von Bedarfen, Einrichtungen und Plätzen zur Erfüllung der Verpflichtungen gem. KitaG
enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Abteilung für Kindertagesbetreuung
Erstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes
Aufgabenübergreifende Tätigkeiten
Netzwerk- und Beteiligungsarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene
Erstellung von Vorlagen für und Information der politischen Gremien
Beratung der Mitarbeitenden des Jugendamtes im Rahmen der Umsetzung der Konzepte
Öffentlichkeitsarbeit
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung und der Kindertagesstätten-Bedarfsplanung fallen dabei grundsätzlich jeweils in vergleichbarem Umfang an.
Wir bieten Ihnen:
die Möglichkeit, die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Neuwied an zentraler Stelle mitzugestalten und weiterzuentwickeln
eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem angenehmen Betriebsklima
attraktive Mitarbeitervergünstigungen
eine Arbeitsumgebung mit abwechslungsreichen Aufgaben und Gestaltungsspielräumen für Ihre persönliche und fachliche Weiterentwicklung
die flexible Gestaltung Ihrer Arbeitszeit
jährliches Leistungsentgelt (Beschäftigte)
ein aktiv gelebtes betriebliches Gesundheitsmanagement mit abwechslungsreichen Work-Life-Balance-Programmen
Angebot eines Dienstrad-Leasings
ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze
kostenfreie PKW- und Fahrradstellplätze
Ihr Profil:
eine der folgenden Qualifikationen:
eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur 'Verwaltungsfachwirt/in' (zweite Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst),
ein abgeschlossenes Studium für das dritte Einstiegsamt in der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen, bzw. ein entsprechender, abgeschlossener Vorbereitungsdienst,
ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften oder Soziologie, sowie Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe
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