Sachbearbeiter (m/w/d) BAföG / BerRehaG Bewerbungsfrist: 21. Juni 2026
Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung
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Details
- Unternehmen
- Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung
- Standort
- Erfurt
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
- Aktualisiert
- 25. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Öffentliche Stellenausschreibung
Im Amt für Soziales suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Sachbearbeiter (m/w/d) BAföG / BerRehaG Bewerbungsfrist: 21. Juni 2026
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt hat einen umfangreichen gesetzlichen Auftrag, welcher sich von existenzsichernder Leistungsgewährung bis zu vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erstreckt. Unser Anspruch ist es digital, modern, personen- sowie dienstleistungsorientiert Sozialdienstleistungen zu erbringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in diese Prozesse einzubringen. Wir suchen engagierte, begeisterungsfähige Kolleginnen und Kollegen, welche die vielfältigen Aufgaben im Amt für Soziales aktiv mitgestalten möchten. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich jetzt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf BAföG. Hierbei übernehmen Sie beratende Tätigkeiten, nehmen Anträge entgegen, prüfen diese auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit, führen die Einkommens- und Vermögensermittlung durch, ermitteln den Bedarf, erstellen den Förderbescheid und sind für die Zahlbarmachung der Leistung verantwortlich. Zudem erstellen Sie Rückforderungsbescheide und Änderungsbescheide und treffen Entscheidungen über Mahnungen, Stundungen und Vollstreckungen. Ferner bearbeiten Sie Widersprüche und Überprüfungsanträge und nehmen Aufgaben im Zuge der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wahr. Die Bearbeitung von Anträgen auf soziale Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG gehört ebenso zu Ihren Aufgaben.
Anforderungsprofil
Das bringen Sie mit:
die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. den abgeschlossenen Fortbildungslehrgang I (FL I) oder den Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA)
Weitere Zugangsmöglichkeit
Sofern Sie innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erwerben oder die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) oder den Fortbildungslehrgang I (FL I) abschließen, ist eine Bewerbung ebenfalls möglich. Die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung erfolgt in diesem Fall in Abhängigkeit der Bewerbersituation.
Weiterhin wichtig sind uns:
anwendungsbereite Kenntnisse des Sozialrechts, des Einkommenssteuerrechts sowie der Standardsoftware und Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software
Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
eine selbständige Arbeitsweise sowie Eigeninitiative, die Fähigkeit zur adressatengerechten Kommunikation und Informationsübermittlung, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und einem damit einhergehenden teamorientierten Arbeiten, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit sowie die Kompetenz Urteile eigenständig und mit einer angemessenen Entschlusskraft zu fällen
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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