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Hessisches Kultusministerium

Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d) am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
20. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d) am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach

Überwald-Gymnasium

Über uns

Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.

Ihre Aufgaben

• Verantwortliche Übernahme der Aufgaben einer Oberstufenleitung

• Organisation und Evaluation der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen

• Datenverwaltung der gymnasialen Oberstufe in der LUSD

• Organisation der Noteneingabe der GOS und des Zeugnisdruckes der GOS

• Organisation der Kurswahlen und der Kurseinteilung in der GOS

• Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung und der Stundenplangestaltung

• Individuelle Schullaufbahnberatung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen rund um das Abitur für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf der Grundlage der geltenden schulrechtlichen Bedingungen (OAVO) und schulspezifischen Voraussetzungen

• Kooperation mit den für Studien- und Berufsorientierung verantwortlichen Lehrkräften

• Weitere Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan

Unsere Anforderungen

Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

• Lehramt an Gymnasien mit mind. zwei am Überwald-Gymnasium angebotenen Fächern

• Mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit in Grund- und Leistungskursen der gymnasialen Oberstufe

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

• Durchführung von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen bzw. Präsentationsprüfungen im Rahmen des Landesabiturs

• Ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

• Fähigkeit zur Zusammenarbeit

• Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit

• Verwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die OAVO

• Kenntnisse im Umgang mit gängiger Schulverwaltungssoftware, insbesondere LUSD und UNTIS

• Mitarbeit bei der Weiterentwicklung von Schule, z.B. in den schulischen Gremien, durch Wahrnehmung schulleitungsunterstützender Aufgaben

• Hohe Belastbarkeit

• Genderkompetenz

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da in diesem Bereich Frauen noch unterrepräsentiert sind.

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Unsere Angebote

Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet:

Landesticket

Allgemeine Hinweise

Wichtige Anmerkungen:

➢ Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität,

deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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