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Hessisches Kultusministerium

Konrektorin/Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Mittelstufenschule (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
2. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Konrektorin/Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Mittelstufenschule (m/w/d)

Sophie-von-Brabant-Schule

Ihre Aufgaben

Mitwirkung bei der Schulentwicklungs- und Schulprogrammarbeit

Weiterentwicklung sowie Fortführung der Ausgestaltung des Ganztags

Mitwirkung bei administrativen sowie organisatorischen Schulverwaltungsaufgaben

Übernahme von Querschnittsaufgaben des Schulleitungsteams gemäß des Geschäftsverteilungsplanes

Mitwirkung bei Beratungs- und Informationsgesprächen mit schulischen und außerschulischen Personen oder Institutionen

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Förderschulen

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

Erfahrungen in schulischen oder im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen durch die Übernahme von Koordinations- oder Leitungsaufgaben

Kenntnisse über die Struktur, die Organisation und die konzeptionelle Gestaltung im Bereich des Ganztags

Erfahrungen im schulform- und jahrgangsübergreifenden sowie inklusiven Unterricht

Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie Belastbarkeit

Soziale Kompetenz sowie Kompetenzen im Bereich des Gender Mainstreaming

Allgemeine Hinweise

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter erfolgen.

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.

Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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