Sozialpädagogische Fachkraft 0,5 (SCUBUS)
Hessisches Kultusministerium
Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.
Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 14. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.884 – 5.220 €
Entgeltgruppe S11b-S14 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
Exaktes Gehalt berechnen →Interesse an dieser Stelle?
Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Zur Bewerbung →Sie suchen Fachkräfte? Zusammenarbeit anfragen →
Stellenbeschreibung
Sozialpädagogische Fachkraft 0,5 (SCUBUS)
Justus-von-Liebig-Schule
Über uns
Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem o.g. Erlass ergeben.
Es ist darauf zu achten, dass sich die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft weder mit den originären Aufgaben einer Lehrkraft (s. Beschluss der Kultusministerkonferenz „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute – Fachleute für das Lernen“ vom 5. Oktober 2000) noch mit den Aufgaben der Schulsozialarbeit nach SGB VIII überschneiden. Vielmehr sollen die Aufgaben der unterschiedlichen Professionen zu einem gemeinsamen pädagogischen Konzept beitragen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit (§ 86 Abs. 1 und 4 HSchG).
Die in Nr. 2 der Richtlinie für USF unter Nr. 2 genannten möglichen Arbeitsfelder werden um zusätzliche Tätigkeitsbereiche erweitert, die den Bedarfen der Schulen entsprechen.
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte können demnach gehören:
Beratung, z.B.
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
• Anamnese und Entwicklungseinschätzung
• Verstärkerprogramme
Beratung von Schülerinnen und Schülern
• Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
• Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
• individuelles Arbeiten mit Kindern, Einzelförderung
• Alltagsbewältigung (Strukturierung, Strategien)
Entwicklung und Durchführung von Präventionskonzepten
• Mitarbeit Sucht- und Gewaltpräventionskonzept, Schutzkonzept, Entwicklung Interventionskonzept bei schulischen Krisen
• Interesse an der Mitarbeit einer Schule im Aufbau
Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG
Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur
Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, z.B. in multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
• Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
• Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
• Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen (z.B. nachlängerer Krankheit, persönlichen/familiären Krisen, Fluchterfahrung)
• Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht. Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder körperlicher und motorischer Beeinträchtigung haben Anspruch auf sozialpädagogische Förderung entsprechend der „Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten“ (Erlass vom 4. Dezember 2014, ABl. 1/2015, S. 8)
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
Weitere Stellenangebote
Jobs nach Berufsfeld
Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →