Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik (QM)
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 1. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik (QM)
Borngrabenschule
Über uns
Borngrabenschule
Im Apfelgarten 3
65428 Rüsselsheim
06142-550760
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und
regionales Beratungs- und Förderzentrum
Unsere Anforderungen
Vorausgesetzt wird:
• Sie verfügen über das Lehramt an Haupt- und Realschulen und sind bislang nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt.
• Sie verfügen über die Lehrbefähigung im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache
• Wenn Sie das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen mit der Lehrbefähigung in einem der Unterrichtsfächer Musik, Chemie, Physik oder Kunst besitzen, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Diese Fächer sind Mängelfächer und werden zur Abdeckung der Bedarfe im Haupt- und Realschulbereich benötigt.
• Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen
Die aufgrund des Erlasses „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik“ vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen zusätzlich erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Lehramt für Förderpädagogik mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert:
Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, Erfahrungen im Unterricht mit SchülerInnen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
Schulspezifische Anforderungen:
Bereitschaft zur Kooperation, interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit
Unsere Angebote
Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)
Allgemeine Hinweise
Vorbemerkung:
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes „Förderschullehrerin / Förderschullehrer“. Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen“ vom 19.12.2022 auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB):
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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