Konrektorin/Konrektor als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 16. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Schule am Fischbach
Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 2. März 2026 (Amtsblatt 03/2026) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
- Führung der Amtsgeschäfte als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Grundschule
- Förderung der Schulentwicklung und der Unterrichtsqualität
- Übernahme von Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan (z. B. Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes, ...)
- Unterstützung bei der Organisation des Pakts für den Ganztag
- Organisation und Mitgestaltung der Übergänge von der Kindertagesstätte und zur weiterführenden Schule
- Anwendung der Schulverwaltungssoftware LUSD und PPB
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
• Lehramt an Grundschulen
• Mehrjährige Unterrichtserfahrung in der Grundschule
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
• erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben
• unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
o Erfahrungen in der Arbeit mit digitalen Medien und deren Einsatz im Unterricht
• Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule, insbesondere
o im Bereich der Weiterentwicklung einer Schule bei der Ausgestaltung des Pakts für den Ganztag
o bei der Erstellung von Konzepten zur Qualitätssicherung des Unterrichts
• Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
• Soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
o Genderkompetenz
• Kenntnisse im Personalvertretungsrecht
Allgemeine Hinweise
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, Rathausstraße 8, 36179 Bebra, einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen Sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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