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Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Polizeipräsident/in beim Polizeipräsidium Offenburg (w/m/d)

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

📍 StuttgartSicherheit & RechtVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Standort
Stuttgart
Bereich
Sicherheit & Recht
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
20. Mai 2026

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Stellenbeschreibung

Stellenangebot

Stellenangebot: Polizei

Polizeipräsident/in beim Polizeipräsidium Offenburg (w/m/d)

04.05.2026

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Beim Polizeipräsidium Offenburg ist zum 01.07.2026 der Dienstposten der/des

Polizeipräsidentin/Polizeipräsidenten (w/m/d)

mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.

Das regionale Polizeipräsidium Offenburg ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unmittelbar nachgeordnete Polizeidienststelle (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 PolG). Die Aufgaben ergeben sich aus § 23 DVO PolG. Der Dienstbezirk ist in § 121 PolG festgelegt.

Die Polizeipräsidentin/der Polizeipräsident leitet das Polizeipräsidium und ist dafür verantwortlich, dass durch die Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten und die weiteren Beschäftigten der Organisationseinheiten der Dienststelle alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die innere Sicherheit im örtlichen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Hierzu plant die Polizeipräsidentin/der Polizeipräsident insbesondere auch den bedarfs- und zielorientierten Einsatz von Personal und Haushaltsmitteln.

Sie/Er trägt darüber hinaus die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Dienststelle sowie die Haushaltsverantwortung für die im Landeshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben der Dienststelle.

Bei herausragenden polizeilichen Einsatzlagen, insbesondere bei Einsatzlagen von besonderer politischer Bedeutung, ist sie/er Polizeiführerin/Polizeiführer des Einsatzes.

Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe B 3 bewertet.

Bewerben können sich ausschließlich Beamtinnen und Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst des Landes, die sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe B 2 befinden.

Von Vorteil sind

eine breite Fachkompetenz in polizeilichen Themenfeldern,

eine vorbildliche, konstruktive, vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mit Dienststellen und Einrichtungen der Polizei sowie mit sonstigen Partnern bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit und

eine hohe Sozialkompetenz.

Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe B 3 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis 15.05.2026 ausschließlich über das Onlineportal unter der „Kennziffer 46-2026“ bewerben.

Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele (), und Frau Müller ().

Bewerbungsfrist: 15.05.2026

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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