Sachbearbeiter*in Arten- und Biotopschutz
Landeshauptstadt Kiel
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Details
- Unternehmen
- Landeshauptstadt Kiel
- Standort
- Kiel
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 15. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
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Stellenbeschreibung
Kieler Umweltschutzamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in für den Arten- und Biotopschutz
(Eingruppierung nach EG 13 TVöD bzw. A 13 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Naturschutz und Umweltplanung unbefristet in Teilzeit mit 50% der regelmäßigen Arbeitszeit.
Was wir bieten
Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
Vielfalt. Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
Was zu tun ist
Das Kieler Umweltschutzamt besetzt alle kommunalen Umweltthemen mit hoher Fachkompetenz und arbeitet mit einem engagierten Team an spannenden Aufgaben in den Bereichen Nachhaltigkeit, Lebensqualität und Schutz von Natur und Umwelt in der Stadt.
Erarbeitung von Biotop- und Artenschutzkonzepten zur Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Durchführung und Koordination von Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen (u. a. Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen) in Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen
Durchführung von Erfolgskontrollen der Biotopgestaltungs- und pflegemaßnahmen
Überwachung der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen
Anfertigung von gutachterlichen Stellungnahmen im Rahmen der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung, unter besonderer Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Anforderungen
Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage des Artenschutzrechts
Fertigung von Fachbeiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit
Was Sie mitbringen
Studium. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Master; Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) in einem Studienfach der Ökologie, des Naturschutzes, der Biologie oder eines verwandten Faches, wie z.B.:
Landschaftsökologie, Naturschutz
Geografie
Geoökologie
Umweltwissenschaft
oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Wissenschaftliche Dienste mit vorgenanntem Studium
Erfahrung. Eine einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung, vorzugsweise im Bereich des Arten- und Biotopschutzes und/oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Gutachter*in verbunden mit der Einbindung in Planungsprozessen, in Biotopgestaltungs- und Pflegekonzepten, sind erforderlich.
Fachlichkeit. Breite Artenkenntnisse verschiedener systematischer Gruppen der einheimischen Flora und Fauna sowie vertiefte, über das Studium hinausgehende Artenkenntnisse mindestens einer Artengruppe, vorzugsweise Avifauna und/ oder Fledermäuse sind erforderlich. Kenntnisse der arten- und biotopschutzrelevanten Rechtsvorschriften der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein sind erforderlich – oder die Bereitschaf sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Führerschein. Führerschein Klasse B.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift. Ein hohes Maß an technischem und ökologischem Verständnis runden Ihr Profil ab.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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