Bezirkssozialarbeiter (m/w/d)
Landratsamt Altenburger Land
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Details
- Unternehmen
- Landratsamt Altenburger Land
- Standort
- Altenburg
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 24. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
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Stellenbeschreibung
Im Landratsamt Altenburger Land, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Bezirkssozialarbeiter (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Vollzeitstelle ist der Entgeltgruppe S 14 TVöD zugeordnet.
Das Aufgabengebiet umfasst:
allgemeine Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII
Wahrung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
Gewährung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung, gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder sowie Eingliederungshilfen gem. SGB VIII
Mitwirkung in familiengerichtliche Verfahren nach § 50 SGB VIII
Gewährung von Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Beratung, Betreuung, Versorgung von Kindern in Notsituationen (z.B. Veranlassung von Inobhutnahme)
Kooperation mit anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Einrichtungen.
Berufliche Qualifikation:
abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialarbeiter/in / Dipl.-Sozialpädagoge/-in (FH) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Bachelor- oder Master- Abschluss.
Fachliche Voraussetzungen:
fundierte und anwendungsbereite Gesetzeskenntnisse im BGB, SGB VIII, FamFG, allgemeinen Verwaltungsrecht sowie Sozialverwaltungsrecht
pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale Kompetenz und Sensibilität
sehr gute Kommunikationsfähigkeit in mündlicher und schriftlicher Form.
Persönliche Voraussetzungen:
Bereitschaft zur teamorientierten Arbeit und flexibler Gestaltung der Arbeitszeit
persönliches Engagement und hohe Motivation
Fähigkeit eigenverantwortlich zu arbeiten
Bereitschaft zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen und Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes im Rahmen vom Rufbereitschaftsdienst des Fachdienstes
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das können Sie von uns erwarten:
Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA
familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell (unter Berücksichtigung unserer Dienstzeiten)
alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen / Jahr, betriebliche Altersvorsorge
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
schrittweise Einarbeitung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie uns bitte Ihre vollständige Bewerbung bis zum 3. März 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
oder per E-Mail an
ein.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur Verfügung. Für fachliche Rückfragen ist die Fachdienstleiterin Allgemeiner Sozialer Dienst, Frau Etzold, (Telefonnummer 03447 586-574) ihre Ansprechpartnerin.
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: (Rubrik: Aktuelles/Presse - Stellenangebote).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Personen, die die geforderten Qualifikationen in Kürze erwerben.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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