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Land Niedersachsen

Sachbearbeitung (m/w/d) bei der LEA

Land Niedersachsen

📍 HannoverVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Land Niedersachsen
Standort
Hannover
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
27. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Stellenangebot

Sachbearbeitung (m/w/d) bei der LEA

Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) ist aktuell ein Arbeitsplatz in Teilzeit mit einem Umfang von mindestens 50 und maximal 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung (derzeit 39,8 Stunden/ Woche)

einer Sachbearbeiterin/ eines Sachbearbeiters (w/m/d)

im Rahmen einer Zuweisung bei der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH

(Kennziffer LEA-2025-07)

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 11 TV-L.

Einen festen Einstellungstermin oder eine Bewerbungsfrist gibt es nicht. Sie können sich jederzeit bei uns bewerben!

Wer sind wir?

Ob Wirtschaftspolitik, Verkehrsinfrastruktur oder Baupolitik – unser Ziel ist es, auf all diesen Feldern die Rahmenbedingungen möglichst optimal zu gestalten. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.

Dabei wird das MW von der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) unterstützt. Sie berät das Land in allen fachtechnischen Fragen zu Aufgaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen, nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen, nach dem Nds. Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen, nach dem Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr sowie nach dem Personenbeförderungsgesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen.

Die LEA berät das Land ferner bei der Abfassung von Stellungnahmen zu den eisenbahnrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben des Bundes und bei der Änderung von Vorschriften, die den von der Beleihung nach Absatz 1 und 2 umfassten Aufgabenbereich berühren.

Daneben prüft die LEA die Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise aus fachtechnischer Sicht für die Fördervorhaben, die die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH aus den bei Titelgruppe 61 und 92 zur Verfügung stehenden Landesmitteln sowie aus dem Mittel des Entflechtungsgesetzes nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014 (Nds. GVBI. 2014 S. 79) bewilligt.

Was macht eine Sachbearbeiterin/ ein Sachbearbeiter bei der LEA?

Bearbeitung zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen – Erstellung von Vermerken zur Klärung der Fragestellungen im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen (NESG, BOStrab, BOA, AEG),

verwaltungsrechtliche Mitwirkung/ Vorbereitung / Prüfung bei Ausnahme- u. Sonderregelungen auf Grundlage der vorgenannten gesetzlichen Grundlagen (z. B. im Einzelfall erforderliche Abweichungen von Richtlinien und Regeln der Technik),

Mitarbeit im Einzelfall (nach Absprache mit dem Geschäftsführer), verwaltungsrechtliche Prüfung und Bestätigung von Betriebsleitern § 6 NESG, Zustimmung § 4 NESG, Personenbeförderung § 7 NESG,

Stellungnahmen zu gesetzlichen Vorhaben, Querschnittsaufgaben im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, Mitwirkung bei der Koordinierung Quartalsgespräche mit dem MW,

Erstellen und Fortschreiben (z.B. Prüfung auf Aktualität im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen) von Mustertextvorlagen und Arbeitshilfen für Genehmigungsverfahren im Bereich der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Bestandteil QMS) und

Betreuung der Dokumentenliste im QMS.

Änderungen des Aufgabenzuschnitts, die sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben können, bleiben vorbehalten.

Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?

Voraussetzung für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes ist die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ durch den Abschluss als „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“, „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH)“ oder durch einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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