Fachkoordination (m/w/d) für die schulische Suchtprävention in Teilzeit
Stadt Dortmund
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Details
- Unternehmen
- Stadt Dortmund
- Standort
- Dortmund
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 10. April 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Im Bereich 40/3-1 des Fachbereiches Schule ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Planstelle einer Fachkoordination (m/w/d) in Teilzeit (50%) für die schulische Suchtprävention zu besetzen.
Die Aufgaben der Planstelle sind nach Entgeltgruppe S 17 des TVöD-V (Anlage C) NRW bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich an Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Sozialpädagogen*innen bzw. Bachelor of Arts/Soziale Arbeit mit jeweils staatlicher Anerkennung.
Die Fachkoordination für schulische Suchtprävention im Fachbereich Schule wurde als neuer Aufgabenbereich eingerichtet und geht aus einer amtsübergreifenden Kooperation zwischen dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und dem Fachbereich Schule hervor. Ziel ist es, Suchtprävention als gemeinsame kommunale Verantwortung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Dortmund nachhaltig zu stärken. Dabei kommt Schulen als zentralem Lern- und Lebensort eine besonders wichtige Rolle zu – sie sind ein bedeutender Partner in der Umsetzung präventiver Maßnahmen.
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