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Hessisches Kultusministerium

Förderschulrektorin/Förderschulrektor - einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
9. April 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Förderschulrektorin/Förderschulrektor - einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)

Borngrabenschule

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

o Lehramt für Förderschulen

o Leitungserfahrung an einer Förderschule als Schulleiterin oder Schulleiter oder stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter oder Konrektorin oder Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben oder leitende Tätigkeit in der Bildungsverwaltung oder Förderschullehrerin oder Förderschullehrer als Stufenleiterin oder Stufenleiter oder Förderschullehrerin oder Förderschullehrer als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

o Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Schulentwicklungsprozessen

o Planungs- und Organisationsfähigkeit, um den Standard des Organisations- und Verwaltungsmanagements der Schule und des rBFZs aufrecht zu erhalten

o Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

o Entscheidungskompetenz

o Konfliktfähigkeit

o Motivationsfähigkeit, um das Kollegium im Prozess der innovativen Weiterentwicklung von Schule und rBFZ einbinden zu können

o Sehr gute Kenntnisse in schulrechtlichen Fragen

o Interkulturelle Kompetenz

o Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen

o Kenntnisse zum HPVG

Bereitschaft zur Kooperation und Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen und im Rahmen des Inklusiven Schulbündnisses

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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