Mitarbeiter_in im allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des bezirklichen Ordnungsamtes (m,w,d)
Stadt Berlin
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Details
- Unternehmen
- Stadt Berlin
- Standort
- Berlin
- Bereich
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 14. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Mitarbeiter_in im allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des bezirklichen Ordnungsamtes (m,w,d)
Festanstellung, Vollzeit, Teilzeit möglich
Stellenbeschreibung
Anstellungsart
Teilzeit möglich
Festanstellung
Vollzeit
Schichten und Arbeitszeiten
Schichtarbeit
Arbeitsort
Berlin
Leistungen
Aus der vollständigen Stellenbeschreibung
Weiterbildungsprogramme
Vollständige Stellenbeschreibung
Mitarbeiter_in im allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des bezirklichen Ordnungsamtes (m,w,d)
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Publiziert: 07.04.2026
Publizierung bis: 03.05.2026
Unbefristet
Kennziffer: 046/2026
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit seinen ca. 350.000 Einwohner_innen einer der buntesten, vielfältigsten und auch geschichtsträchtigsten Bezirke Berlins. Kennen Sie den Regenbogenkiez am Nollendorfplatz oder das Tempelhofer Feld auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof? Mit seinen sechs Ortsteilen, die unterschiedlicher kaum sein können, bietet dieser Bezirk eine vielseitige und einzigartige Mischung.
Ebenso vielseitig sind auch unsere Tätigkeitsbereiche!
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abt. Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt – Ordnungsamt –
sucht Sie zur Verstärkung unseres Teams.
Bewerbungsfrist: 03.05.2026
Eintrittstermin: schnellstmöglich
Entgeltgruppe: E9a TV-L
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich)
Ihre Aufgaben
Die Aufgaben umfassen u.a.:
Kontrolle der Sondernutzung und der Sauberkeit auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen
Gaststättenkontrollen
Haus- und Nachbarschaftslärm
Kontrolle des ruhenden Verkehrs
Kontrolle der richtigen Lagerung und der altersbeschränkten Abgabe von Pyrotechnik im Silvesterverkauf
Kontrolle der Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes und der Sonn- und FeiertagsschutzVO
Überwachung der Verpackungsverordnung
Besonderheiten:
Schichtdienst
Außendienst
Die Tätigkeit wird in Dienstkleidung verrichtet
Dienst wird auch an Wochenenden und ggf. an Feiertagen ausgeübt
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anforderungsprofil, welches Sie unter 'Weitere Informationen' auf der Seite herunterladen können.
Ihr Profil
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte_r oder erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I der VAK oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau_mann für Büromanagement, oder vergleichbare Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene, dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit erfolgreich abgeschlossene Qualifizierungsreihe Allgemeiner Ordnungsdienst oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Außendienst des Ordnungsamtes, wovon mindestens ein Jahr Erfahrung im Verkehrsüberwachungsdienst geleistet werden muss.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsreihe Allgemeiner Ordnungsdienst an der VAK ist unabdingbar, sofern nicht schon vorhanden.
Die sonstigen Anforderungen können dem Anforderungsprofil entnommen werden.
Hinweis:
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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