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Stadt Frankfurt (Oder)

Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter (m/w/d) (Bürgermeisterin/Bürgermeister)

Stadt Frankfurt (Oder)

📍 Frankfurt (Oder)VerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Frankfurt (Oder)
Standort
Frankfurt (Oder)
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
3. April 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.156 – 3.890 €

Entgeltgruppe E7-E8 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter (m/w/d) (Bürgermeisterin/Bürgermeister)

Datum: 01.04.2026

Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit circa 58 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung als Oberzentrum eine zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung im Sinne eines modernen Dienstleistungsunternehmens bürgernah und zukunftsorientiert zu gestalten. Die Geburtsstadt des weltbekannten Dramatikers Heinrich von Kleist beheimatet die Europa-Universität Viadrina sowie das international anerkannte Brandenburgische Staatsorchester Frankfurt. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Entscheidungsfreude, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein.

Folgende Position ist ab dem 26. November 2026 zu besetzen:

Erste Beigeordnete/Erster Beigeordneter (m/w/d)

(Bürgermeisterin/Bürgermeister)

Zum vorgesehenen Geschäftsbereich gehören: Ordnung, Sicherheit und Gesundheit sowie Kultur mit den Ämtern: Amt für Ordnung und Sicherheit, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen sowie Gesundheitsamt. Es ist vorgesehen, dass die Erste Beigeordnete beziehungsweise der Erste Beigeordnete auch den Kulturbereich mitverantwortet, der in Form des Eigenbetriebes KULTURBETRIEBE Frankfurt (Oder) und der Sonderorganisationseinheit Brandenburgisches Staatsorchester Frankfurt organisiert ist. Eine spätere Änderung der Geschäftsverteilung in der Gesamtverwaltung bleibt vorbehalten. Gesucht wird eine zielstrebige und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder zum Richteramt verfügt oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt sowie über:

Kompetenzen für eine Führungsposition in der öffentlichen Verwaltung aufgrund mehrjähriger (mindestens drei Jahre) dementsprechender Tätigkeit,

ausgeprägte kommunikative und strategisch konzeptionelle Fähigkeiten,

Kenntnisse der kommunalen Entscheidungsstrukturen,

ein hohes Maß an Engagement für die Stadt und einen hohen Identifikationsgrad mit der Stadt

verfügt.

Von Vorteil sind Kenntnisse der polnischen Sprache für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Fließende Englischkenntnisse werden erwartet.

Ziel und Aufgabe der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) ist es, für die Einwohnerinnen und Einwohnern schnell, serviceorientiert und aufgeschlossen zu agieren. Die Verwaltung hat damit einen wichtigen Anteil an der Gestaltung des Lebensumfeldes und der Zukunftschancen der Einwohnerinnen und Einwohnern.

Wir bieten Ihnen die Chance, die Stadtentwicklung und eine bürgerorientierte Verwaltung in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister, den Beschäftigten und den politischen Gremien aktiv mitzugestalten.

In dieser Position sind die Interessen der Stadt Frankfurt (Oder) nach innen und nach außen wahrzunehmen. Dazu zählt unter anderem die Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen, wie der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, sowie die Vertretung der Stadt Frankfurt (Oder) zum Beispiel auf Bundes- oder Landesebene und in städtischen Mitgliedschaften von Verbänden.

Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Die Erste Beigeordnete oder der Erste Beigeordnete wird für die Dauer von acht Jahren als Beamtin oder Beamter auf Zeit durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Erste Beigeordnete oder der Erste Beigeordnete ist gleichzeitig allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeisterin oder Bürgermeister“. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B3. Es besteht ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen und auch von Schwerbehinderten.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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