Leitung Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)
Große Kreisstadt Riesa
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Details
- Unternehmen
- Große Kreisstadt Riesa
- Standort
- Riesa
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
- Aktualisiert
- 27. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
4.628 – 7.582 €
Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Stellenangebote
Leitung Rechnungsprüfungsamt (m/w/d)
| Arbeitszeit Vollzeit
Die Große Kreisstadt Riesa mit ca. 180 Mitarbeitern in der Stadtverwaltung als wichtiger Dienstleister beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Besetzung der Stelle Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (m/w/d). Angestrebt wird eine Besetzung in Vollzeit (39 Wochenstunden).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Senden Sie diese an die
Große Kreisstadt Riesa
Stadtverwaltung
Hauptamt
Rathausplatz 1
01589 Riesa
oder per Mail an: bzw. online unter
Auf Grund IT-sicherheitstechnischer Belange können ausschließlich Bewerbungen im pdf-Format im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie alle Bewerbungsunterlagen zu einem pdf-Dokument mit maximal 10 MB zusammen.
Wir verweisen auf unsere Datenschutzbestimmungen .
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Hauptamt (03525 / 700 202 bzw. ) zur Verfügung.
Stellenangebot
Ihre Aufgaben:
der/die Amtsleiter/in übt die Dienst- und Fachaufsicht aus und ist für die ergebnisorientierte, rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Amtes verantwortlich.
das Aufgabenspektrum im Amt erstreckt sich über: örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Gesamtabschlusses gem. § 104 SächsGemO; weitere örtliche Prüfungen nach § 106 Abs. 1 SächsGemO; die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Stadt zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses, die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen bei der Stadtkasse und den Sonderkassen, die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Stadt Riesa und ihrer Sondervermögen
Prüfungen gemäß § 106 Abs. 2 SächsGemO z.B. die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung; die Prüfung der Vergaben vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen; die Prüfung der Betätigung der Stadt unmittelbar oder mittelbar in Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist,
gutachterliche Stellungnahmen zu Verfahrensregelungen
Sonderprüfungen
selbstständige Wahrnehmung, Durchführung und Auswertung der zugewiesenen Aufgaben der Finanz- und Verwaltungskontrolle gemäß SächsGemO einschl. der Anfertigung von Prüfmitteilungen und Prüfberichten zur Vorlage beim Oberbürgermeister
geforderte Ausbildung:
grundständiges Studium der Fachrichtungen Verwaltungs-/ Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften bzw. einen gleichwertigen Fachhochschulabschluss oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst
geforderte Kenntnisse:
eine mind. 3-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Haushalts-, Rechnungs- oder Prüfungswesen
mehrjährige berufliche Erfahrung in Leitungs- und Führungsverantwortung nach Möglichkeit in unterschiedlichen Bereichen der kommunalen Verwaltung
tiefgründiges Fachwissen im kommunalen Haushaltsrecht, der Betriebswirtschaft, Organisation und technisch unterstütze Informationsverarbeitung sowie im Verwaltungsrecht
aufgeschlossene Kommunikation, Teamfähigkeit sowie kompetente, sachliche Umgangsweise, Innovationsfähigkeit sowie konzeptionelles Denken, Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastungs- und Konfliktfähigkeit
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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