hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters (m/w/d)
Stadt Schenefeld Bürgermeister
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Details
- Unternehmen
- Stadt Schenefeld Bürgermeister
- Standort
- Schenefeld
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 28. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.156 – 3.890 €
Entgeltgruppe E7-E8 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Bei der Stadt Schenefeld, Kreis Pinneberg, ist zum 01. Februar 2024 die Stelle der/ des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/ Bürgermeisters (m/w/d)
zu besetzen, da die Amtszeit der bisherigen Stelleninhaberin abläuft. Die jetzige Stelleninhaberin steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Schenefeld hat rund 19.600 Einwohnerinnen und Einwohner und grenzt unmittelbar an die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Stadt liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung und bietet mit ihren vielfältigen Einrichtungen einen hohen Wohn- und Freizeitwert. In der Stadt sind zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium vorhanden. Weitere Informationen zur Stadt finden Sie unter
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wahltag ist der 17. September 2023. Eine mögliche Stichwahl ist am 08. Oktober 2023 vorgesehen.
Die gewählte Bewerberin oder der gewählte Bewerber wird zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren ernannt. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 3 BBesO). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der landesrechtlichen Vorschriften gewährt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Haushaltsmittel.
Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder der Privatwirtschaft sowie im kommunalpolitischen Handeln. Bewerberinnen und Bewerber sollten mit den Methoden moderner Personalführung und modernen Leitbildern der Verwaltung vertraut und in der Lage sein, die Stadtverwaltung effizient, bürgernah und leistungsorientiert zu führen.
Erwartet werden die Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung und die Fähigkeit, die Entwicklung der Stadt nachhaltig zu fördern.
Es wird ferner erwartet, dass die künftige Bürgermeisterin/ der künftige Bürgermeister ihren/ seinen Wohnsitz in Schenefeld nimmt.
Wählbar ist, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können einreichen:
1. In der Ratsversammlung der Stadt Schenefeld vertretene politische Parteien und Wählergruppen; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen,
2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für eine Bewerbung unabhängig von Vorschlägen der in der Ratsversammlung vertretenen politischen Parteien oder Wähler-
gruppen, sind mindestens 135 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen.
Die Ratsversammlung setzt sich aus 27 Mitgliedern zusammen (7 GRÜNE, 7 SPD, 7 CDU, 2 OfS, 2 BfB, 1 FDP und ein fraktionsloses Mitglied).
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 24. Juli 2023, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).
In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Schenefeld über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen verwiesen. Der Text dieser Bekanntmachung kann auch über das Internet unter abgerufen werden. Abdrucke der Bekanntmachung, Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf Wunsch beim Gemeindewahlleiter, oder per E-Mail ().
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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